HomeSzeneKärntenWürgesex mit tödlichem Ausgang: Prozess in Klagenfurt vertagt

Würgesex mit tödlichem Ausgang: Prozess in Klagenfurt vertagt

Ein sexuelles Experiment zwischen zwei Männern endete im Oktober 2024 tödlich. Nun steht ein 63-jähriger Kärntner wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt wurde am Mittwoch vertagt.

Ein 63-jähriger Pensionist aus Kärnten muss sich derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall vom 26. Oktober 2024 im Klagenfurter Stadtteil Viktring. Damals kam es zwischen dem Angeklagten und einem 37-jährigen Mann zu einem Sex-Date mit Würgespielen im Rahmen von BDSM.

Tragischer Vorfall bei BDSM-Praktik

Laut der Staatsanwaltschaft legte sich das spätere Opfer selbst einen Halsknebel an. Der Angeklagte soll mehrfach daran gezogen haben. Schließlich verlor der 37-Jährige das Bewusstsein und blieb regungslos auf einem mit Plastik überzogenen Bett liegen. Der Angeklagte verließ anschließend die Wohnung. Seiner Aussage zufolge habe der Jüngere zu diesem Zeitpunkt noch gelebt.

Die Gerichtsmedizin kam zu dem Ergebnis, dass das Opfer an Sauerstoffmangel verstarb. Ob dies durch das Würgen oder das anschließende Liegen mit dem Gesicht im Polster verursacht wurde, konnte nicht eindeutig festgestellt werden. Die Gerichtsmedizinerin schloss sowohl Mord als auch einen autoerotischen Unfall aus, betonte jedoch, dass ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden könne.

Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen

„Entweder hat der Angeklagte zu fest gezogen oder ihn in hilflosem Zustand liegengelassen“, fasste die Staatsanwältin zusammen. Die Verteidigung betonte hingegen: „Als mein Mandant ihn verließ, lebte er noch.“

Auf Antrag des Privatbeteiligtenvertreters, dem Vater des Verstorbenen, wurde die Öffentlichkeit während der Aussagen ausgeschlossen. Der Richter entsprach dem Antrag mit der Begründung, es handle sich um die intime Privatsphäre des Opfers.

Widersprüche in Gutachten verzögern Urteil

Ein Widerspruch zwischen dem rechtsmedizinischen Gutachten und dem polizeilichen Protokoll sorgt für zusätzliche Unsicherheit. Laut der Verteidigung gibt es Unklarheiten bezüglich der Frage, ob der Tod durch äußere Einwirkung oder durch eine Verkettung unglücklicher Umstände eingetreten ist. Der medizinische Erstbefund erwähnte, dass ein Fremdverschulden zunächst zu prüfen sei – ein Punkt, der im Gutachten keine deutliche Rolle spielt.

Aufgrund dieser Differenzen wurde der Prozess vertagt. Beim neuen Termin am 3. September sollen weitere Zeugen aussagen, darunter der Arzt, der den Tod feststellte, sowie ein am Tatort anwesender Polizeibeamter. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gefährliches Spiel mit der Luftzufuhr

Die Praktik des Würgens beim Sex, auch Choking genannt, kann zu einem rauschähnlichen Zustand führen, birgt aber erhebliche Risiken. Durch die vorübergehende Einschränkung der Luftzufuhr werden Adrenalin und Endorphine im Körper ausgeschüttet.

Doch Expert:innen betonen, dass dabei genaue Absprachen, Erfahrung und Sorgfalt unerlässlich sind. Bereits kleinere Fehler können schwerwiegende Folgen haben – bis hin zum Tod.

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