Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen künftig nicht mehr ohne weiteres Staaten als „sicher“ für beschleunigte Asylverfahren einstufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil mit weitreichenden Folgen für die gesamte Asylpraxis in der EU. Demnach müssen Staaten künftig offenlegen, auf welchen Informationen ihre Einschätzungen beruhen – und die Sicherheit muss für die gesamte Bevölkerung eines Landes gelten.
Eine zentrale Folge des Urteils aus Luxemburg: Drittstaaten können nicht als sicher gelten, wenn bestimmte Gruppen – etwa Angehörige der LGBTI-Community – dort nicht sicher leben können. Die Entscheidung hat unter anderem Einfluss auf das italienische „Albanien-Modell“, das Asylverfahren außerhalb der EU vorsieht.
LGBTI-Personen in vielen Herkunftsstaaten gefährdet
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die Einstufung zahlreicher Länder als sicher nicht gerechtfertigt sei: „In Algerien, Marokko und Tunesien wird einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. […] Lesben und Schwule sind gezwungen, ihre Homosexualität zu verbergen, da sie andernfalls schwerwiegende Übergriffe und Diskriminierung durch staatliche wie nicht-staatliche Akteure zu befürchten haben.“
Auch Ghana und Senegal stehen in Deutschland und Österreich auf den Herkunftslisten, obwohl homosexuelle Handlungen dort gesetzlich verboten und strafbar sind. Der LSVD warnte bereits 2023, dass sich die dortige Unterdrückung von LGBTI-Personen „in der Summe zur asylrelevanten Verfolgung verdichten“ könne.
Italienisches Schnellverfahren in Albanien auf der Kippe
Auslöser für das Urteil des EuGH war ein Verfahren gegen das „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung. Diese hatte geplant, Asylverfahren für männliche, erwachsene Migranten aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern nicht in Italien, sondern in zwei neu errichteten Lagern in Albanien durchzuführen. Die italienische Regierung unter Premierministerin Giorgia Meloni versprach sich davon schnellere Verfahren und eine abschreckende Wirkung auf künftige Migranten.
Doch laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation ActionAid und der Universität Bari waren die Lager im Jahr 2024 nur an fünf Tagen in Betrieb – bei hohen Kosten. Zudem stoppte die italienische Justiz das Projekt vorläufig, da Zweifel an der Rechtskonformität bestanden.
Zwei Männer aus Bangladesch zogen vor Gericht
Das Verfahren vor dem EuGH wurde durch zwei Männer aus Bangladesch angestoßen, die gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge klagten. Italien hatte ihr Herkunftsland als sicher eingestuft und sie daraufhin in ein Lager nach Albanien überstellt. Ein italienisches Gericht hatte Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Einstufung mit EU-Recht und rief den Europäischen Gerichtshof an.
Der EuGH entschied, dass eine Einstufung nur dann rechtmäßig ist, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert ist und alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen Schutz genießen. Eine pauschale Bewertung sei unzulässig – besonders dann, wenn es im Herkunftsstaat massive Menschenrechtsverletzungen gegen Minderheiten gebe.
Auch Österreich und Deutschland von Urteil betroffen
Das Urteil betrifft nicht nur Italien. Auch Deutschland und Österreich führen eigene Listen sicherer Herkunftsstaaten. In Österreich zählen derzeit u.a. Algerien, Marokko, Ghana, Senegal, Tunesien, Georgien und Albanien dazu – Länder, in denen queere Menschen um ihre Sicherheit fürchten müssen.
Migrationsexpertin Pauline Endres de Oliveira erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass das Urteil auch für Deutschland „wegweisend“ sei. Sie wies darauf hin, dass beim italienischen Albanien-Modell noch viele rechtliche Fragen offen seien. Eine Asylantragstellung allein dürfe laut internationalem Recht keine Inhaftierung rechtfertigen.

