HomeNewsChronikPensionist nach homophober Beschimpfung vor Gericht: „I hob nix gmocht!“

Pensionist nach homophober Beschimpfung vor Gericht: „I hob nix gmocht!“

Ein 64-jähriger Mindestpensionist stand in Wien vor Gericht. Die Vorwürfe: homophobe Beschimpfungen und eine gefährliche Drohung mit einem Messer. Die Verhandlung verlief nicht ganz nach Plan.

Ein 64-jähriger Mindestpensionist soll am Abend des 7. Juli seinen Nachbarn im Gemeindebau in Favoriten durch ein offenes Fenster mit schwulenfeindlichen Schimpfwörtern bedacht haben. Am Mittwoch stand er dafür vor Gericht – in einem nicht alltäglichen Prozess.

15 Minuten Verspätung und unangebrachtes Verhalten im Gericht

Wie der Standard berichtet, betrat der Angeklagte den Verhandlungssaal mit 15 Minuten Verspätung und erklärte: „Ich hab den Zettel verloren, ich leb auf der Straße.“ Und er fügte hinzu: „Ich bin Mindestpensionist.“ Richter Andreas Böhm zeigte wenig Verständnis: „Was hat eine Mindestpension mit Pünktlichkeit zu tun?“

Der Mann soll laut Anklage seinen 58 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Nachbarn beschimpft haben, und zwar mit den Schimpfwörtern „schwule Sau“ und „Kinderficker“. Dann soll er verschwunden sein und kurz darauf mit einem Küchenmesser zurückgekehrt sein. „I stich di o, du schwule Sau!“, habe er durch das Fenster gerufen. Für die Staatsanwaltschaft ist dies eine gefährliche Drohung.

Selektive Erinnerungen und fehlendes Fingerspitzengefühl

Der Angeklagte kann sich nur selektiv daran erinnern. Die beiden oben genannten Beschimpfungen gibt er zu, nur als „schwuler Abschaum“ will er seinen Nachbarn nicht bezeichnet haben: „Sicher nicht, vielleicht hab ich ‚Woarmer‘ gesagt.“

Zeug:innen aus der Nachbarschaft wollen die Beschimpfungen jedoch klar gehört haben. „Ich war betrunken. Und er ist seit einem halben Jahr unangenehm zu mir“, verteidigt sich der 64-Jährige. Homophob sei er jedenfalls nicht, betont er immer wieder.

„Die is auf Drogen!“ – Gegenangriff aus dem Nebenraum

Während das Opfer und eine Nachbarin aussagen, wird der Angeklagte in einen Nebenraum gebeten. Die Tür bleibt dabei offen. Er hört alles mit. Nach seiner Rückkehr wehrt er sich lautstark: „Die macht mich schlecht! Die ist auf Drogen!“ Gegen die Frau will er sogar klagen. Und überhaupt: „I los ma nix gfoin!“

Auch sonst lässt der 64-Jährige kaum ein Thema aus. Wohnungslosigkeit, Polizeieinsätze, sein Aufenthalt in Brasilien – alles kommt zur Sprache. Dass er aktuell keine Wohnung betreten darf, empfindet er als persönliche Ungerechtigkeit: „Ich will doch nur meine Ruhe!“

Urteil: Fünf Monate auf Bewährung

Am Ende fordert der Anwalt des Opfers 1.000 Euro Schadenersatz und begründet dies mit einer posttraumatischen Belastungsstörung seines Mandanten. Der Angeklagte ist empört: „Was bitte?! Ich kann mir das nicht leisten!“ Die Staatsanwältin bemerkt dazu nur lapidar: „Ein reumütiges Geständnis ist das nicht.“

Richter Böhm bleibt bei seiner Linie und verhängt fünf Monate bedingte Haft. Zusätzlich werden 200 Euro an das Opfer gezahlt. Auch dagegen protestiert W. wieder: „Eine Diversion war nicht möglich? I hob nu nia wos gmocht!“ Die Antwort des Richters ist klar: „Nicht bei Ihrem Verhalten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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