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Österreich stellt erstmals Reisepass mit „X“ für nicht-binäre Person aus

Das Magistrat Wien hat erstmals in Österreich einen Reisepass mit dem Geschlechtseintrag „divers“ und dem Passmerkmal „X“ ausgestellt. Möglich wurde dies durch eine EU-Gerichtsentscheidung – noch bevor die heimischen Höchstgerichte darüber entschieden haben.

Das Magistratische Bezirksamt Wien 15/16 hat einer nicht-binären Person als erstes Amt in Österreich einen Reisepass mit dem Geschlechtseintrag „divers“ und dem internationalen Kennzeichen „X“ ausgestellt. Dies berichtet der Verein Nicht Binär (Venib). Damit griff die Behörde eine noch ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor.

Grundlage war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Höchstgericht urteilte, dass Namens- und Geschlechtsänderungen, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgenommen wurden, von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Betroffene dürfen demnach auf das Personenstandsrecht ihres Wohnsitzstaates zurückgreifen, auch wenn es von dem ihres Staatsbürgerschaftsstaates abweicht.

Änderung zunächst in Deutschland

Die betroffene Person hat ihren Wohnsitz in Deutschland und hat dort das neue Selbstbestimmungsgesetz genutzt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Zunächst erfolgte die Anpassung im deutschen Personenstandsregister. Der Beschluss des Standesamts Bochum führte jedoch zunächst nur zu einer Änderung der Daten in Deutschland.

„Das führt zu der absurden Situation, dass ich momentan zwei verschiedene Geschlechtseinträge innerhalb der EU habe und sich mein legales Geschlecht somit wöchentlich beim Grenzübertritt ändert“, schrieb die Person in ihrem Antrag an den Wiener Magistrat.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits festgestellt, dass ein solcher Status menschenrechtlich unzumutbar sei. Die Behörde hat daher in Einklang mit EU-Recht den Eintrag korrigiert und somit erstmals einen nicht-binären österreichischen Pass ausgestellt.

Geschlechtseinträge in Österreich: Es ist kompliziert

In Österreich sind derzeit sechs Geschlechtseinträge möglich: männlich, weiblich, divers, inter, offen und kein Eintrag. Über den siebten Eintrag „nicht-binär“ muss der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) noch entscheiden.

Für die Einträge „m” und „w” ist aktuell die Geschlechtsidentität maßgeblich, während für alle anderen derzeit möglichen Einträge körperliche Merkmale in Form von Intergeschlechtlichkeit vorausgesetzt werden. Die Frage, ob der Geschlechtseintrag auf der Geschlechtsidentität oder den (bei der Geburt) festgestellten Geschlechtsmerkmalen basiert, ist durch den VfGH zu klären.

Komplexität bei Mehrstaatigkeit

Der aktuelle Fall rückt den Wohn- oder Aufenthaltsort als entscheidenden Faktor für den Geschlechtseintrag sowie das dort geltende Recht in den Fokus.

In diesem Fall besitzt die antragstellende Person ausschließlich die österreichische Staatsbürgerschaft. Bei Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften könnte die Situation noch komplizierter werden, insbesondere, wenn ein Drittstaat die Korrektur ablehnt oder sogar unter Strafe stellt.

Keine schnelle Lösung für alle

Für nicht-binäre Menschen in Österreich ohne Auslandswohnsitz heißt es daher wohl weiterhin warten: Um einen Wohnsitz in einem anderen EU-Land anzumelden, muss man beabsichtigen, dort länger als drei Monate zu leben. Kurzreisen oder Scheinanmeldungen helfen nicht weiter, da sie als Meldebetrug gelten.

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