Am Landesgericht Klagenfurt ist heute, Mittwoch, ein aufsehenerregender Prozess zu Ende gegangen. Ein 63-jähriger Pensionist wurde schuldig gesprochen, sein 37-jähriges Date durch eine missglückte Sexpraktik fahrlässig getötet zu haben.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Ursprünglich hatte die Anklage auf grob fahrlässige Tötung gelautet, was eine deutlich höhere Strafe nach sich gezogen hätte.
Würgespiel endete tödlich
Laut Anklage hatten die beiden Männer eine lose Beziehung und experimentierten regelmäßig mit Praktiken aus dem BDSM-Bereich. Dazu gehörte auch das Würgen mit Knebeln. Am Tag der Tragödie im Oktober 2024 hatte sich das Opfer den Knebel selbst angelegt, während der Pensionist daran zog. Der 37-Jährige verlor das Bewusstsein, stürzte nach vorne und blieb regungslos liegen.
Die Staatsanwältin schilderte, dass der Angeklagte den Mann auf dem Bauch liegend zurückließ. „Es wäre absolut machbar gewesen, den Mann in eine stabile Seitenlage zu bringen“, erklärte sie im Gerichtssaal. Zwei Tage später fanden Angehörige die Leiche in der Wohnung..
Gericht sieht keine grobe Fahrlässigkeit
In der Urteilsbegründung stellte der Richter klar, dass das Opfer erheblich zu seinem eigenen Tod beigetragen habe. „Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor“, sagte er. Der 37-Jährige sei erstickt, weil er bewusstlos mit dem Gesicht nach unten liegen geblieben sei. Es gebe keine Hinweise auf die Beteiligung einer dritten Person.
Das Gericht sah deshalb nur den Tatbestand der fahrlässigen Tötung als erfüllt an, der mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Bei grob fahrlässiger Tötung hätten bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Angeklagter nimmt Urteil an, Staatsanwaltschaft überlegt noch
Während des Verfahrens betonte der bis dahin unbescholtene Pensionist mehrfach, er sei überzeugt gewesen, dass sein Partner noch gelebt habe, als er die Wohnung verließ. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm er das Urteil an.
Die Staatsanwältin verzichtete zunächst auf eine Stellungnahme. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

