In Russland ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Suche nach „extremistischen Inhalten” im Internet verbietet. Dies berichtet unter anderem die Tagesschau. Präsident Wladimir Putin hat das Gesetz bereits Ende Juli unterzeichnet. Es sieht Geldstrafen von bis zu 5.000 Rubel – umgerechnet etwa 55 Euro – für Personen vor, die vorsätzlich nach solchen Inhalten suchen oder darauf zugreifen.
Digitalminister Maksut Schadajew erklärte dazu: „Es sieht Geldstrafen von bis zu 5.000 Rubel für den vorsätzlichen Zugriff auf extremistisches Material aus dem Register des Justizministeriums vor. Derzeit sind dort 5.500 Materialien aufgrund von Gerichtsentscheidungen registriert. Ausländische Plattformen weigern sich, solche Materialien auf Ersuchen unserer Aufsichtsbehörde Roskomnadzor zu entfernen. Derzeit hängen mehr als 20.000 unserer Anfragen in der Warteschleife.“
LGBTI-Inhalte besonders betroffen
Das Gesetz trifft die queere Community besonders hart. Bereits Ende 2023 stufte Russland die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch ein, da sie angeblich zu „sozialem und religiösem Hass“ aufrufe. Seitdem ist praktisch jede öffentliche Sichtbarkeit verboten.
Nun reicht bereits die Internetsuche nach queeren Themen, um ins Visier der russischen Behörden zu geraten. Auf der Liste des Justizministeriums stehen unter anderem Bücher, die „gleichgeschlechtliche Beziehungen fördern“. Auch Filme, Musik oder Social-Media-Beiträge von Oppositionsgruppen können auf der Verbotsliste stehen.
Selbst Putin zweifelt an der Umsetzbarkeit des Gesetzes
Selbst Präsident Putin äußerte Zweifel an der Umsetzbarkeit und fragte während einer Regierungsrunde: „Wie sollte das von der Staatsduma verabschiedete Gesetz zur Suche nach extremistischen Informationen – nach allem, was Sie gerade erwähnt haben – Ihrer Meinung nach in der Praxis funktionieren?”
Schadajew entgegnete darauf: „In der Praxis müssen die Behörden nachweisen, dass Vorsatz vorlag und der Nutzer im Voraus wusste, dass es sich um extremistisches Material handelte, das registriert war. In diesem Sinne können normale Nutzer beruhigt sein.“
Streitpunkt VPN
Laut offiziellen Angaben nutzen etwa 40 Prozent der Bevölkerung VPN-Verbindungen, um Internetsperren zu umgehen. Der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Informationspolitik, Alexander Bojarskij, betonte im Parlamentsfernsehen: „Wir verbieten VPN-Verbindungen weiterhin nicht. Sie können schließlich auch dabei helfen, schädliche Blockierungen aufgrund der Sanktionspolitik gegen uns zu umgehen. Wenn Sie VPN jedoch verwenden, um extremistische Informationen abzurufen, ist dies ein Argument dafür, dass Sie es absichtlich getan haben.“
Werbung für VPN-Dienste ist bereits strafbar und Verstöße können deutlich teurer sein als das Bußgeld für eine verbotene Suche.
Kritik von Juristen und Menschenrechtlern
Der Rechtsanwalt Kaloj Achilgow erklärte in einem Interview mit dem unabhängigen YouTube-Kanal Zhivoy Gvozd: „Tatsächlich ist noch nicht klar, wie all das in der Praxis umgesetzt wird. Das bedeutet technische Überwachung durch die Provider. Ich habe beispielsweise ein VPN auf meinem Telefon. Das heißt aber nicht, dass ich es auch immer nutze und nach extremistischen Materialien suche. Wie wollen sie das im Blick haben?“
Scharfe Kritik kommt auch von Amnesty International. Marie Struthers, Direktorin für Osteuropa und Zentralasien, erklärte: „Die geplanten Gesetzesänderungen sind ein eklatanter Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen Russlands und auch gegen die russische Verfassung, in der die Rechte auf Privatsphäre, Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verankert sind.“
Verschärfte Repressionen gegen die queere Community
Mit dem neuen Gesetz setzt Russland seine seit Jahren andauernde Reihe von Maßnahmen zur Einschränkung der Rechte von LGBTI fort. Bereits im Jahr 2013 verabschiedete die Staatsduma das sogenannte „Gesetz zum Verbot der Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen gegenüber Minderjährigen“. Seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich der Druck auf queere Menschen weiter verstärkt. Nun kriminalisiert der Staat sogar die Suche nach entsprechenden Inhalten im Internet.

