Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen eine 28 Jahre alte trans Frau begonnen. Sie wird beschuldigt, im Juni 2024 einen 45-jährigen Mann mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor. Zum Prozessauftakt schwieg die Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen.
Elf Messerstiche im Bar-Keller – Opfer stirbt an schweren Verletzungen
Die Angeklagte trägt laut Gericht offiziell weiterhin ihren männlichen Namen, identifiziert sich aber als Frau und wurde vom Gericht entsprechend angesprochen. Wie ihre Verteidigerin erklärte, befinde sich die Angeklagte bereits in hormoneller Behandlung, habe jedoch keine geschlechtsangleichende Operation durchführen lassen. Aus diesem Grund befindet sie sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt für Männer.
Der tödliche Vorfall ereignete sich am Morgen des 21. Juni 2024 in einem Kellerraum einer Bar im Frankfurter Bahnhofsviertel. Die Angeklagte und das spätere Opfer, der 45-jährige Kellner Yonatan W., hatten sich laut Anklage in einem Irish Pub kennengelernt, gemeinsam Alkohol konsumiert und Crack geraucht.
Gegen 6:30 Uhr gingen beide in eine weitere Bar und dort in den Kellerbereich, den der Mann laut Ermittlungen möglicherweise regelmäßig für sexuelle Kontakte nutzte. In diesem Raum soll es dann zu einem Streit gekommen sein, dessen genaue Ursache bislang unklar ist.
Mögliche Eskalation wegen sexueller Absichten
Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters könnte es zu einem Missverständnis zwischen den beiden gekommen sein. Der Richter vermutet, dass das Opfer sexuelle Absichten gehabt haben könnte und womöglich die Tür des Kellerraums abschloss. Er sieht Anhaltspunkte, wonach sich die Angeklagte habe verteidigen wollen. Ob der Einsatz eines Messers jedoch verhältnismäßig war, müsse geklärt werden.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass mindestens elf Stiche mit einem Springmesser gezählt wurden, die vor allem Leber und Lunge trafen. Das Opfer starb wenige Stunden später im Krankenhaus an den schweren inneren Verletzungen.
Angeklagte alarmierte selbst den Notruf
Laut Angaben des Gerichts alarmierte die Angeklagte nach der Tat zweimal selbst den Notruf. Überwachungsaufnahmen zeigen sie schockiert und weinend auf der Straße, das blutige Messer noch in der Hand. Augenzeugen berichteten, dass sie gerufen habe: „Ich wollte ihn nicht umbringen.“
Auch im Gerichtssaal zeigte sich die Angeklagte emotional und kämpfte sichtbar mit den Tränen. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll im weiteren Verlauf des Prozesses zu ihrer Schuldfähigkeit und möglichen Belastungen durch ihre persönliche Lebenssituation befragt werden.
Verfahren wird fortgesetzt – Urteil frühestens Ende Oktober
Der Prozess soll in rund drei Wochen fortgesetzt werden. Die Kammer plant, gegen Ende Oktober ein Urteil zu verkünden. Offen bleibt bislang, ob und wann sich die Angeklagte ausführlich zu den Geschehnissen äußern wird. Laut ihrer Verteidigung ist eine Stellungnahme im weiteren Verlauf des Prozesses nicht ausgeschlossen.
Die Frage, ob die 28-Jährige im Falle einer Verurteilung ihre Strafe in einer Männer- oder Frauenhaftanstalt verbüßen müsste, wurde bisher nicht abschließend beantwortet. Laut Verteidigerin Cristina Rizzo gelte aktuell die Regelung, dass transgeschlechtliche Personen ohne operative Geschlechtsangleichung zunächst in Männerhaftanstalten untergebracht werden.

