HomePolitikInlandOberster Gerichtshof kippt Versicherungs-Klausel zu Geschlechtsanpassungen

Oberster Gerichtshof kippt Versicherungs-Klausel zu Geschlechtsanpassungen

Trans, inter und nichtbinäre Personen dürfen nicht länger von bestimmten Leistungen ihrer Versicherung ausgeschlossen werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte eine entsprechende Klausel für unzulässig und setzte damit ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Versicherungsklausel für rechtswidrig erklärt, die medizinisch notwendige Geschlechtsanpassungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Damit gab das Höchstgericht einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums statt.

Pauschales Verbot von „Geschlechtsanpassungen“ gesetzwidrig

Geklagt wurde der „muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“, der in seinen Versicherungsbedingungen einen pauschalen Ausschluss von Geschlechtsanpassungen vorgesehen hatte. Laut OGH verstößt diese Regelung gegen das Diskriminierungsverbot. 

Denn obwohl sie formal alle Versicherten gleichermaßen betrifft, trifft sie in der Praxis ausschließlich trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen – also jene, für die eine geschlechtsangleichende Maßnahme medizinisch notwendig sein kann.

Diskriminierungsverbot im Versicherungsrecht gestärkt

Konkret beanstandete der VKI eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung, die unter dem Punkt „Nicht versicherte Leistungen“ explizit „Geschlechtsumwandlungen“ ausschloss. Der OGH erklärte diese Klausel für sittenwidrig, da sie bestimmten Personengruppen – entgegen dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot – den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen verwehrt.

„Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung und verbessert den Zugang zum Recht für betroffene Personen erheblich“, erklärt Dr. Petra Leupold, Chef-Juristin beim VKI. „Es entwickelt den Diskriminierungsschutz im Versicherungsrecht entscheidend weiter.“ Der VKI sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal für alle Versicherungsunternehmen, diskriminierende Klauseln zu überdenken und anzupassen.

Grüne fordern umfassenderen Diskriminierungsschutz

„Der OGH schafft mit seiner Entscheidung Rechtssicherheit für trans, inter* und nichtbinäre Personen“, sagt David Stögmüller, LGBTIQ+-Sprecher der Grünen. Mit dem Urteil werde „ein weiterer Schritt für mehr Gleichbehandlung gesetzt.“

Allerdings sieht Stögmüller weiterhin politischen Handlungsbedarf. So sei die Bundesregierung beim Ausbau eines umfassenden Diskriminierungsschutzes für die queere Community säumig. Zwar sei das Merkmal „Geschlecht“ bereits in vielen Bereichen gesetzlich geschützt, doch andere Merkmale wie sexuelle Orientierung, Alter oder Religion würden im zivilrechtlichen Bereich nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt.

„Es ist ein Grund- und Menschenrecht, vor Diskriminierung geschützt zu sein – für alle Menschen in Österreich“, so Stögmüller. Die Entscheidung des OGH sei ein wichtiger Meilenstein, aber kein Ersatz für umfassende gesetzliche Regelungen.

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