Der italienische Kassationsgerichtshof, das höchste Zivilgericht des Landes, hat am Mittwoch eine weitreichende Entscheidung getroffen: Gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Partnerschaft – die Unione civile – beenden, können Anspruch auf Unterhalt geltend machen, genauso wie geschiedene Ehepaare.
Die Entscheidung basiert auf einem bereits 2023 gefällten Grundsatzurteil und wurde nun mit der Entscheidung vom Mittwoch bekräftigt. Sie stellt klar, dass die Kriterien für nachehelichen Unterhalt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften uneingeschränkt gelten.
Ein lesbisches Paar als Ausgangspunkt
Konkret ging es um den Fall zweier Frauen, die seit 2013 zusammenlebten und 2016 eine Eingetragene Partnerschaft eingingen. Nach der Trennung beantragte eine der beiden monatlich 550 Euro Unterhalt – und bekam diesen zunächst auch vom Gericht in Pordenone zugesprochen.
Das Berufungsgericht in Triest hob diese Entscheidung im Jahr 2020 jedoch auf. Der Fall ging daraufhin vor das Kassationsgericht, das 2023 feststellte: Auch die Jahre der vorherigen Lebensgemeinschaft müssen berücksichtigt werden, sofern die Beziehung bereits auf gemeinsamen Entscheidungen basierte.
Beitrag zur Partnerschaft zählt – nicht nur das Einkommen
Daraufhin erkannte das Berufungsgericht 2024 den Unterhalt erneut an. Doch es kam zu einem weiteren Rechtsmittel – und nun hat das Höchstgericht endgültig festgelegt, wie solche Fälle zu beurteilen sind.
In der aktuellen Entscheidung betont das Gericht: „Wie bei einer Ehe muss der Richter die gesamte Geschichte des Paares würdigen.“ Dabei gehe es nicht allein um die finanzielle Lage, sondern um die Frage, ob eine der Personen durch die gemeinsame Lebensführung beruflich zurückgesteckt hat – etwa für Haushalt, Pflege oder zur Unterstützung des Partners oder der Partnerin beim Vermögensaufbau.
Der Unterhalt muss dabei nicht mehr am früheren Lebensstandard gemessen werden, sondern an dem, was nötig ist, um ein eigenständiges, würdevolles Leben zu führen. Wenn eine Person wegen der Beziehung auf berufliche Chancen verzichtet hat, kann das auch dann zu einem Anspruch führen, wenn sie heute zwar berufstätig ist, aber schlechter dasteht als die Ex-Partnerin.
Berufungsgericht muss erneut entscheiden
Der Fall wird nun erneut an das Berufungsgericht in Triest zurückverwiesen – diesmal in neuer Besetzung. Dieses muss gründlicher prüfen, ob wirklich ein dauerhaftes wirtschaftliches Ungleichgewicht besteht und ob die Lebensentscheidungen während der Partnerschaft zu einer Benachteiligung geführt haben.
Die Kassationsrichter kritisieren, dass das bisherige Urteil nur auf den Einkommensunterschied und den Beamtenstatus der Antragstellerin abgestellt hat, aber nicht geprüft wurde, ob daraus auch tatsächlich ein Unterhaltsanspruch folgt – etwa weil ein Karriereziel zugunsten des gemeinsamen Lebens aufgegeben wurde.
Bedeutung für gleichgeschlechtliche Paare
Die Entscheidung gilt als klarer Schritt in Richtung Gleichstellung für LGBTI-Personen in Italien. Sie zeigt: Auch wenn eine eingetragene Partnerschaft weniger formale Hürden kennt als eine Ehe, sollen bei der Trennung die gleichen Schutzmechanismen greifen – vor allem für jene, die in der Beziehung mehr gegeben als bekommen haben.
Das Urteil bringt damit nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden rechtlich ernst genommen – auch über das Ende hinaus.
Was ist eine „Unione civile“?

Die „Unione civile“ ist Italiens Version der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Sie wurde 2016 eingeführt, um homosexuellen Paaren eine rechtliche Anerkennung zu ermöglichen – allerdings mit leichteren Regeln zur Auflösung als bei einer Ehe.
Während es in Italien keine verpflichtende Trennungsphase („separazione“) wie bei Ehen gibt, stellte sich lange die Frage: Gelten beim Unterhalt nach einer Trennung dieselben Regeln wie bei der Scheidung? Das Höchstgericht sagt jetzt klar: Ja.

