HomePolitikEuropaSlowakisches Parlament beschließt umstrittene Verfassungsänderung

Slowakisches Parlament beschließt umstrittene Verfassungsänderung

Mit der Festlegung auf zwei Geschlechter und der Einschränkung von Adoptionsrechten sorgt die slowakische Regierung für Empörung. Auch der Vorrang internationalen Rechts wird mit der Verfassungsänderung infrage gestellt.

Das slowakische Parlament hat am Donnerstag eine umstrittene Verfassungsänderung beschlossen, die nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch europarechtlich weitreichende Folgen haben könnte. Die Novelle definiert offiziell nur zwei Geschlechter – männlich und weiblich –, schränkt Sexualerziehung an Schulen ein und verbietet Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare. 

Ein weiterer umstrittener Punkt der Novelle ist die neue Bestimmung, dass slowakisches Recht in Fragen der „kulturellen und ethischen Identität“ über internationalen Vereinbarungen steht. Damit könnte Bratislava in Zukunft EU-Recht selektiv anwenden – ein Vorgehen, das aus Brüssel und Straßburg scharf kritisiert wird.

Amnesty International warnt vor Menschenrechtsabbau

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International spricht von einem „dunklen Tag für die Slowakei“: „Statt die Rechte von LGBTI-Personen, Kindern und Frauen zu schützen, hat das Parlament Maßnahmen verabschiedet, die im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen stehen“, sagte Rado Sloboda, Direktor von Amnesty in der Slowakei. Die Organisation befürchtet eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Lage marginalisierter Gruppen im Land.

Besonders kritisiert wird, dass die Regierung auf umfassende Sexualaufklärung verzichtet und gleichzeitig den Zugang zu Gesundheitsversorgung und rechtlicher Anerkennung für trans und nicht-binäre Menschen erschwert. Sloboda fordert, dass „alle Familien rechtlich geschützt werden“ und ruft die slowakische Regierung dazu auf, sich an europäische und internationale Standards zu halten.

Venedig-Kommission des Europarats warnt vor Rechtsunsicherheit

Der Verfassungsentwurf wird auch von der Venedig-Kommission, einem Gremium des Europarats, als gefährlich eingestuft. In einem dringlichen Gutachten stellt sie fest, dass die Verfassungsänderung „erhebliche Risiken“ mit sich bringt. Die vorgesehenen Bestimmungen zur nationalen Identität und kulturellen Souveränität seien „vage formuliert“ und könnten zu einem willkürlichen Umgang mit internationalen Verpflichtungen führen.

Die Kommission warnt: „Mit dieser Novelle könnte der Staat künftig selbst entscheiden, welche internationalen Verträge und Gerichtsurteile er anerkennt – das schafft ein gefährliches Maß an rechtlicher Unsicherheit.“ Besonders problematisch sei auch die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten und die Schwächung der Rechte von Kindern im Bildungsbereich.

EU-Institutionen und Juristen schlagen Alarm

Bereits im Juni hatten mehrere ehemalige Verfassungsrichter:innen in der Slowakei vor der Novelle gewarnt. Sie betonten, dass das Gesetz nicht mit den europäischen Verträgen vereinbar sei und internationale Menschenrechtsabkommen untergrabe. Das neue Souveränitätsprinzip widerspreche zudem dem Grundsatz, dass EU-Recht in bestimmten Bereichen Vorrang hat.

Auch die EU-Kommission sowie UN-Sonderberichterstatter für Bildung, Gesundheit und Privatsphäre kritisierten die Verfassungsänderung und forderten, sie nicht zu verabschieden. Dennoch konnte sich Premierminister Robert Fico mit Unterstützung der konservativen KDH durchsetzen.

Kritik aus Österreich: „Frontalangriff auf europäische Grundwerte“

SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner fordert europäischen Widerstand gegen den Rechtsruck in Bratislava. „Im Stil von Trump und Orbán hat sich Ficos Regierung dem rechten Kulturkampf verschrieben“, ärgert er sich. Der Nationalratsabgeordnete bezeichnete die Verfassungsänderung als gezielten Angriff auf LGBTI-Rechte und rief zur europäischen Solidarität mit der slowakischen Zivilgesellschaft auf.

Die Debatte erinnert stark an Entwicklungen in Ungarn und Polen, wo ähnliche Konflikte mit EU-Institutionen in der Vergangenheit zu Vertragsverletzungsverfahren führten. Auch für die Slowakei könnten nun juristische Schritte folgen. Das letzte Wort über die Folgen der Verfassungsänderung dürfte also nicht gesprochen sein.

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