Der Fall eines 60-jährigen Wieners, der nach seiner rechtlichen Geschlechtsänderung früher in Pension gehen und seine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen möchte, sorgt derzeit für Aufsehen. Walter P., einst Betreiber eines Stundenhotels und wegen Betrugs verurteilt, ließ sich Medienberichten zufolge zur Frau umschreiben und nennt sich nun Waltraud.
In einem Interview mit der Kronen Zeitung erklärte sie, sie freue sich schon auf das „gemeinsame Duschen und Spazierengehen mit den Frauen“. Sie habe die Geschlechtsänderung beantragt, nachdem sie das Schreiben zum Haftantritt erhalten habe, so die Frau. „Ich dachte mir: Dann gehe ich eben ins Frauengefängnis“, wird sie zitiert.
Jetzt darf „Waltraud“ auch früher in Pension
Nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens wurde der Eintrag dem Bericht zufolge binnen einer Woche geändert, während es bei trans Personen oft Monate dauert, bis die Änderungen vollzogen sind. Anschließend teilte die Pensionsversicherungsanstalt der Betroffenen mit, dass sie nun vier Jahre früher, mit 61 statt 65 Jahren, in Pension gehen könne.
„Damit habe ich nicht gerechnet. Das war nicht mein Ziel und nicht mein Plan“, sagte Waltraud der Krone. Sie habe lediglich die Justiz ärgern wollen; der frühere Pensionsantritt sei „ein netter Nebeneffekt“ gewesen. Die Behörden kündigten an, den Fall zu prüfen.
Jurist Graupner: „Dieser Mann wird kein Frauengefängnis von innen sehen“
Denn das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner stellte auf Facebook klar, dass die rechtliche Situation anders aussieht als im Boulevard dargestellt. „Dieser Mann wird hoffentlich nie ein Frauengefängnis von innen sehen, sondern gemeinsam mit dem Psychiater vor das Strafgericht gestellt“, so Graupner.
Er betonte, dass der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister lediglich das rechtliche Geschlecht beurkundet, dieses aber nicht festlegt. Die Behörden seien verpflichtet, die tatsächliche Geschlechtsidentität zu prüfen. Tun sie das nicht, könne dies als Amtsmissbrauch gewertet werden.
Haben sich „Waltraud“ und ihr Psychiater strafbar gemacht?
Graupner zufolge könnte auch der Psychiater, der das Gutachten erstellt hat, strafrechtlich belangt werden. Er spricht von einer „Fälschung eines Beweismittels” gemäß § 293 StGB. Ebenso habe sich der Antragsteller strafbar gemacht, indem er das Gutachten in Auftrag gegeben und verwendet habe.
Aufgrund der öffentlichen Aussagen des Mannes müsse das Standesamt den Eintrag „weiblich“ nun auf „männlich“ berichtigen, so Graupner weiter. Der Mann habe eindeutig keine weibliche Geschlechtsidentität, sondern das Verfahren zum eigenen Vorteil genutzt.
Kritik auch aus der Trans-Community
Auch Angelika Frasl vom Verein Trans-Austria übte scharfe Kritik an dem Fall. Unter Graupners Beitrag schrieb sie, sie frage sich, welcher Psychiater das Gutachten „so locker ausgestellt“ habe und warum das Standesamt die Angaben nicht überprüft habe.
Frasl erklärte außerdem, sie würde „ihn im Gefängnis in eine Einzelzelle verfrachten – rund um die Uhr“. Solche Fälle seien ein „extremer Schaden für tatsächlich Betroffene“ und heizten die Transphobie in der Gesellschaft weiter an.
Das Justizministerium und die Pensionsversicherungsanstalt wollen den Fall nun ausführlich prüfen. Ob der Geschlechtseintrag rückgängig gemacht wird oder ob strafrechtliche Ermittlungen folgen, ist derzeit offen.

