HomePolitikInlandFall „Waltraud“: Jetzt ermitteln gleich mehrere Behörden

Fall „Waltraud“: Jetzt ermitteln gleich mehrere Behörden

Der Fall „Waltraud P.“ sorgt weiterhin für Schlagzeilen und könnte ein juristisches Nachspiel haben. Kurz vor Haftantritt ließ der 60-jährige ehemalige Rotlichtbetreiber seinen Geschlechtseintrag auf „weiblich“ ändern. Sein Ziel war es, die dreimonatige Haftstrafe in einem Frauengefängnis abzusitzen.

Wie das Innenministerium der Kronen Zeitung bestätigte, wurde der Magistrat der Stadt Wien mit der Überprüfung des psychiatrischen Gutachtens beauftragt, das zur Änderung des Geschlechtseintrags geführt hat. Der Verdacht: Es könnte sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre das ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. 

Von Walter zu Waltraud – und plötzlich früher in Pension

Gleichzeitig eröffnete sich „Waltraud” offenbar unbeabsichtigt die Möglichkeit, früher in Pension zu gehen – mit 61 statt mit 65 Jahren. Deshalb ermittelt nun auch das Bundeskriminalamt wegen Sozialleistungsbetrugs

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Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte jedoch inzwischen klar, dass allein die Änderung des Geschlechts im Register keinen Anspruch auf eine frühere Pension begründet. „Es braucht eine umfassende Einzelfallprüfung“, hieß es auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Graupner: „Rechtsstaat funktioniert“

Der auf LGBTI-Themen spezialisierte Rechtsanwalt Helmut Graupner sieht in dieser Angelegenheit keinen Beweis für eine Gesetzeslücke, sondern für funktionierende Kontrollmechanismen. „Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beurkundet das rechtliche Geschlecht, legt es aber nicht fest“, sagt Graupner.

Die Behörden seien verpflichtet, die tatsächliche Geschlechtsidentität zu überprüfen. „Ausschlaggebend ist das tatsächliche, sozial gelebte Geschlecht – und das kann im Zweifel auch anders festgestellt werden“, so Graupner.

Regierung: Keine Lücke im Gesetz

Das sehen die Regierungsparteien genauso. „Es braucht keine neuen Vorschriften, sondern akribische Überprüfungen, ob Änderungen des Geschlechts nicht der Vorteilssuche dienen“, heißt es aus der Volkspartei. Die Neos wollen prüfen, ob die Verfahren „nachgeschärft“ werden müssen. 

Die Grünen erklärten: „Im konkreten Fall handelt es sich offensichtlich um einen Missbrauch. Dieser gehört natürlich geahndet.“ Die FPÖ fordert eine gesetzliche Klarstellung, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern.

Ministerien stellen Rechtslage klar

Das Innenministerium betont, dass es in Österreich nicht möglich sei, „wahllos sein Geschlecht zu ändern“. Das Sozialministerium sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf, da eine Änderung nur nach eingehender Prüfung zulässig ist und nicht allein vom persönlichen Zugehörigkeitsempfinden abhängt.

In einer Stellungnahme betonte das Justizministerium, dass die Unterbringung von Strafgefangenen stets individuell entschieden werde: „Ziel ist, die Rechte aller Insassen und Insassinnen gleichermaßen zu wahren.“

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