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Türkei plant neue Gesetze gegen LGBTI-Community

Ein umfangreicher Gesetzesentwurf der türkischen Regierung sieht Haftstrafen für gleichgeschlechtliche Paare und schärfere Auflagen für trans Personen vor. Offiziell wird das Vorhaben mit dem Schutz der Familie und der öffentlichen Moral begründet.

Die türkische Regierung hat den Entwurf ihres elften Justizreformprogramms vorgestellt. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket würde die Rechte der LGBTI-Community massiv einschränken. So sind unter anderem Gefängnisstrafen für die öffentliche Darstellung queerer Identitäten sowie neue Hürden bei Geschlechtsangleichungen vorgesehen.

Haft für gleichgeschlechtliche Feiern

Laut dem Entwurf soll künftig jede Person, die in der Öffentlichkeit „Verhaltensweisen oder Haltungen fördert, die dem bei der Geburt festgestellten biologischen Geschlecht und der öffentlichen Moral widersprechen“, mit ein bis drei Jahren Haft bestraft werden können.

Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Verlobungs- oder Hochzeitszeremonie veranstalten, müssten mit Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und vier Jahren rechnen. Der Paragraf 225 des türkischen Strafgesetzbuches („Unzüchtige Handlungen“) soll um eine Bestimmung ergänzt werden, die „Ausdrucksformen von Geschlecht und Sexualität, die dem biologischen Geschlecht widersprechen“, ausdrücklich kriminalisiert.

Auch Inhalte mit queeren Figuren oder Themen könnten künftig strenger reguliert werden. Schon jetzt sind solche Darstellungen in der Türkei häufig zensiert. So wurde etwa der Film „Queer” mit Omar Apollo und Daniel Craig beim Filmfestival in Istanbul 2024 verboten, nachdem eine homosexuelle Sexszene als „anstößig” eingestuft worden war.

Die Regierung spricht von einem Schutz traditioneller Werte. Kritiker:innen sehen darin jedoch einen gezielten Angriff auf Grundrechte und persönliche Freiheiten.

Geschlechtsangleichung erst ab 25 Jahren erlaubt

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes betrifft Transpersonen. So soll das Mindestalter für geschlechtsangleichende Operationen von 18 auf 25 Jahre steigen. Antragstellende müssen außerdem unverheiratet sein, ein Gutachten eines staatlich anerkannten Krankenhausbeirats vorlegen und vier separate medizinische Untersuchungen im Abstand von jeweils mindestens drei Monaten durchlaufen.

Die Regierung begründet diese Änderungen offiziell damit, dass junge Menschen erst eine „gewisse Reife“ erreichen sollten, bevor sie über irreversible Eingriffe entscheiden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Maßnahme jedoch als massiven Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung.

Eine Ausnahme soll nur für Personen mit genetischen oder hormonellen Entwicklungsstörungen gemacht werden. Ärzt:innen, die Eingriffe außerhalb des rechtlichen Rahmens durchführen, drohen drei bis sieben Jahre Haft sowie hohe Geldstrafen.

Regierung betont den „Schutz der Familie“

Die türkische Regierung begründet den Entwurf offiziell mit dem Ziel, „die Familie zu schützen, gesunde Generationen zu fördern und die soziale Ordnung zu bewahren“. Vertreter der Regierungspartei AKP erklärten jedoch, dass sich das Vorhaben noch in der Abstimmungsphase befinde.

Abdullah Güler, der Fraktionsvorsitzende der AKP, sagte: „Uns liegt derzeit kein Text mit Haftstrafen für LGBTI-Personen vor. Verschiedene Ministerien arbeiten in Workshops an Bewertungen und internationalen Vergleichen.“ Dennoch betonte er, dass Maßnahmen zum Schutz „öffentlicher Moral und gesellschaftlicher Werte” Teil der geplanten Änderungen seien.

Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die geplanten Regelungen die ohnehin angespannte Lage von LGBTI-Personen in der Türkei weiter verschlechtern könnten. Seit dem Amtsantritt von Präsident Recep Tayyip Erdoğan im Jahr 2014 haben die Behörden Pride-Paraden verboten und die Sichtbarkeit queerer Menschen im öffentlichen Raum zunehmend eingeschränkt.

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