HomeNewsChronikJurassica Parka: Frühere Verurteilung bekannt geworden

Jurassica Parka: Frühere Verurteilung bekannt geworden

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jurassica Parka wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Hintergrund ist ein Hinweis, den das Bundeskriminalamt im Sommer 2025 von der US-amerikanischen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) erhalten hat. Diese leitet weltweit Verdachtsmeldungen über mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch an nationale Strafverfolgungsbehörden weiter.

Daraufhin durchsuchte die Berliner Polizei Anfang Juli 2025 Parkas Wohnung in Schöneberg. Laut Staatsanwaltschaft wurden Beweismittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Über Umfang und Inhalt der Funde machte die Behörde keine Angaben. Ob es zu einer Anklage kommt, sei offen. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, teilte eine Sprecherin mit.

Urteil gegen Jurassica Parka von 2023 wird bekannt

Wie das Berliner Szene-Magazin Siegessäule nun exklusiv berichtete, wurde Jurassica Parka bereits im Oktober 2023 wegen ähnlicher Delikte rechtskräftig verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte damals eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 70 Euro wegen „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“. In der Urteilsbegründung hieß es, die Strafe sei milder ausgefallen, da die Angeklagte geständig und reumütig gewesen sei und die Tat einige Zeit zurückliege.

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Laut Angaben der Staatsanwaltschaft betraf der damalige Fall das Hochladen von Dateien mit kinderpornografischem Inhalt in einem sozialen Netzwerk im November 2021. Das Urteil ist seit Ende 2023 rechtskräftig.

Reaktionen und erste Konsequenzen

Die Enthüllungen haben deutliche Reaktionen in der queeren Kulturszene Berlins ausgelöst. Mehrere Projekte und Bühnen haben sich von Jurassica Parka getrennt. Der gemeinsame Podcast „Parka und Schlönzke“ mit der Drag-Kollegin Margot Schlönzke wurde offline genommen, ebenso ihr Facebook-Account. Margot Schlönzke erklärte gegenüber der Siegessäule: „Ich habe die Zusammenarbeit mit Jurassica Parka in Gänze eingestellt, bis die Vorwürfe juristisch komplett aufgearbeitet sind.“

Auch das BKA-Theater in Kreuzberg, in dem Parka seit Jahren ihre Show „Paillette geht immer“ moderierte, stoppte die Zusammenarbeit. Geschäftsführer Sven Ihlenfeld sagte dazu: „Wir sind entsetzt und schockiert. Dennoch gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Es darf keine vorschnelle Verurteilung geben.“

Sorge um die Community

In der queeren Community wird dieser Fall mit großer Besorgnis aufgenommen. Viele Aktivist:innen warnen davor, die gesamte Drag- oder queere Szene zu stigmatisieren. 

Gudrun Fertig, die Geschäftsführerin des Verlags Special Media SDL, der die Siegessäule herausgibt, sagte: „Sollte der Verdacht zutreffen, wäre das schockierend und vor allem für die betroffenen Kinder verheerend. Außerdem sorge ich mich um die Folgen für die Community. Insbesondere, dass dieser Fall von rechten Kräften instrumentalisiert wird, um queere Kultur pauschal zu diskreditieren.“

Rechte schlachten den Fall bereits politisch aus

Tatsächlich versuchen rechte Akteure bereits, die Ermittlungen politisch auszuschlachten. So verbreitete der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt in den sozialen Medien ein Foto von Parka und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin und kommentierte es mit den Worten: „Der Perverse und der Bürgermeister.“ Auch das rechte US-Profil Libs of TikTok griff den Fall auf.

Die Drag-Künstlerin Nina Queer äußerte sich im Berliner Kurier besorgt: „So ein Fall zieht alle Dragqueens, trans Personen und Homosexuelle in den Dreck. Aus dem rechten Spektrum gibt es gerade viel Meinungsmache. Man würde uns alle gern als Pädophile darstellen.“

Jurassica Parka selbst hat sich zu den jüngsten Berichten bisher nicht geäußert. In einem früheren Instagram-Video sprach sie über persönliche Krisen und Suchtprobleme und bat ihr Publikum, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. „Bitte glaubt nicht jeden Scheiß, der über mich erzählt wird“, sagte sie damals. Die Ermittlungen dauern an und es gilt die Unschuldsvermutung.

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