Am Mittwoch muss sich ein Kärntner in Klagenfurt vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, an der Amputation des Penis eines Mannes in Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann deshalb absichtlich schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen vor.
Laut Anklage war der Kärntner in die Vorbereitung der Tat eingebunden. Die eigentliche Amputation führte jedoch ein dritter Mann durch. Das Opfer wurde nach dem Vorfall verletzt auf einer Straße zurückgelassen, wo es auf die Rettung wartete.
Psychische Störungen und Selbstverstümmelung
Der Angeklagte, ein Mann Ende 30, weist laut Anklage schwerwiegende psychische Störungen auf. Sein Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte gegenüber der Kleinen Zeitung : „Er leidet unter einer Störung seiner Geschlechtsidentität und will geschlechtslos sein.“
Der Mann habe sich bereits in der Vergangenheit mehrfach selbst verstümmelt und schließlich auch selbst sein Geschlechtsteil entfernt, so der Anwalt. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und wird psychiatrisch betreut.
Tat über einschlägige Website geplant
Die Tat ereignete sich bereits vor mehreren Jahren in Deutschland. Über eine spezielle Plattform im Internet trat der Kärntner mit Gleichgesinnten in Kontakt. Dort lernte er einen Mann kennen, der inzwischen in Großbritannien zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.
Dieser lud den Kärntner nach Deutschland ein, wo die Amputation stattfand. Neben Betäubungsmitteln soll auch Videoequipment vor Ort gewesen sein. Die Anklage stützt sich unter anderem auf die angefertigten Aufnahmen.
Opfer äußert sich nicht
Besonders auffällig: Das Opfer wollte im Zuge der Ermittlungen keine Aussage machen. Es verweigerte jegliche Aussage gegenüber der Polizei und sagte auch nicht gegen den Kärntner aus. Laut Verteidigung habe sich das Opfer dem Eingriff freiwillig unterzogen. Tschernitz betonte: „Mein Mandant war zwar anwesend, hat aber selbst keine Gewalt angewendet.“
Außerdem wurden bei dem Mann laut Anklage Chats mit sexualbezogenem Inhalt über Minderjährige sowie entsprechendes Bildmaterial gefunden. Deshalb wird ihm auch der Besitz von „bildlich sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial“ zur Last gelegt.
Unterbringung in forensisch-therapeutischer Einrichtung gefordert
Wegen der psychischen Probleme des Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung auch eine Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung. Die Entscheidung darüber liegt nun beim Schöffengericht in Klagenfurt.
Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

