Am Mittwoch wurde am Landesgericht Klagenfurt ein drastischer Fall von Verstümmelung verhandelt. Der gebürtige Deutsche, der seit 2012 in Kärnten lebt, musste sich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten. Er hatte gestanden, bei einer Penis-Amputation in Deutschland anwesend gewesen zu sein.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung an. Der 39-Jährige nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Psychische Störung und Selbstverstümmelung
Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Mann an einer „nachhaltigen psychischen Störung“. Er habe sich wiederholt selbst verstümmelt. Vor Gericht gab er an, sich in der Vergangenheit bereits Penis, Hoden, einen Finger und mehrere Zehen entfernt zu haben.
Der Angeklagte erklärte, er wolle geschlechtslos leben. Die Tat sei aus dem Wunsch entstanden, einem anderen Mann bei einer ähnlichen Entscheidung „zu helfen”. Das Gericht erkannte jedoch ein erhebliches Rückfallrisiko, weshalb die Einweisung in eine geschlossene Therapieeinrichtung angeordnet wurde.
Tat fand in Deutschland statt
Die Verstümmelung ereignete sich bereits vor mehreren Jahren in Deutschland. Über eine einschlägige Internetseite hatte der heute 39-Jährige Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen. In der Folge wurde er von einem Mann eingeladen, der heute in Großbritannien inhaftiert ist. Dort sollte die Amputation des Penis eines weiteren Mannes stattfinden.
Laut Anklage waren Betäubungsmittel vorhanden. Der Kärntner wirkte an der Vorbereitung mit. Den eigentlichen Eingriff führte jedoch ein dritter Mann aus. Das Opfer kam danach in ein Krankenhaus. Zuvor wurde es an einer Straße zurückgelassen, wo es alleine auf die Rettung warten musste.
Opfer verweigert Aussage
Besonders auffällig war, dass sich das Opfer im Zuge der Ermittlungen nicht äußern wollte. Es machte keine Angaben zur Tat und sagte nicht gegen den Angeklagten aus. Dennoch lagen dem Verfahren Videoaufnahmen vor, die laut Staatsanwaltschaft als Beweismittel dienten.
Neben der Beteiligung an der Penis-Amputation werfen die Behörden dem Mann auch den Besitz von kinderpornografischem Material vor. Bei der Auswertung seiner Geräte stießen die Ermittler auf Chats über Minderjährige sowie auf Bilder mit sexualbezogenen Darstellungen von Kindern.
Deshalb wurde dem Angeklagten auch der Besitz von „bildlich sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial” zur Last gelegt. Dieser Vorwurf floss ebenfalls in das Verfahren ein. Die Entscheidung zur forensischen Unterbringung stützt sich unter anderem auf diese Funde.
Einweisung soll weiteres Risiko minimieren
Das psychiatrische Gutachten sieht aufgrund der psychischen Verfassung des Mannes ein erhöhtes Risiko für weitere Taten. Mit der nun verhängten Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung soll verhindert werden, dass er erneut gefährliche Handlungen begeht.
Für den Verurteilten gilt die Unschuldsvermutung, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.

