Vor dem Landgericht Frankfurt findet derzeit der Prozess gegen eine 29-jährige trans Frau aus dem Hochtaunuskreis statt. Die Angeklagte soll im Februar 2025 in Bad Homburg einem Mann mit einer Rettungsschere in den Hals gestochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Totschlag vor. Der 52-jährige Mann überlebte nur knapp: Er musste am Tatort reanimiert und in einer Klinik notoperiert werden.
Laut Anklage befand sich die Angeklagte auf dem Weg vom Rathaus zum Bahnhof, als sie auf eine Gruppe alkoholisierter Männer traf. Einer von ihnen, der spätere Geschädigte, soll eine transfeindliche Bemerkung gemacht haben. Die Angeklagte schilderte vor Gericht, dass der Mann sie gefragt habe: „Ist das eine Transe oder eine Schwuchtel?” Das habe sie tief getroffen.
Angeklagte schildert psychische Ausnahmesituation
„Ich wollte ihm Angst machen – die gleiche Angst, die ich so oft verspüre“, sagte die Angeklagte zum Prozessauftakt. Sie habe dem Mann lediglich die Rettungsschere, die sie als Sicherheitsutensil aus der BDSM-Szene bei sich trug, an den Hals gedrückt. Erst als sie das Blut bemerkte, wurde ihr der Ernst der Lage bewusst.
„So kenne ich mich nicht“, sagte sie sichtlich aufgewühlt. Zum Tatzeitpunkt habe sie sich in einer emotional instabilen Verfassung befunden. Sie war gerade von einem enttäuschenden Termin bei ihrer Therapeutin gekommen. Diese hatte sich geweigert, ein Indikationsschreiben für die beantragte Hormontherapie auszustellen.
Entschuldigung und Täter-Opfer-Ausgleich
Nach der Tat zeigte die Angeklagte Reue. Aus der Untersuchungshaft schrieb sie dem Geschädigten einen Brief und überwies ihm im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 10.000 Euro. Vor Gericht erklärte sie, sie empfinde „tiefe Scham und Abscheu“ über ihren Gewaltausbruch.
Der Geschädigte selbst gab an, sich weder an die Äußerung noch an den Angriff erinnern zu können. Er habe am Tattag Alkohol konsumiert und wisse nicht mehr, was passiert sei. Zu den Vorwürfen der transfeindlichen Beleidigung sagte er: „Das kann eigentlich nicht sein, weil ich mache sowas nicht.“
Urteil für Mitte Dezember geplant
Der Vorsitzende Richter zeigte sich sichtlich irritiert vom Kontrast zwischen der Persönlichkeit der Angeklagten und der Tat, die ihr vorgeworfen wird. „Bei jemandem wie Ihnen wundert man sich über einen derartigen Gewaltausbruch“, sagte er während der Verhandlung.
Die Schwurgerichtskammer will das Urteil Mitte Dezember verkünden. Bis dahin sollen weitere Zeugen und Gutachter gehört werden.

