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EU-Staaten müssen gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Ländern anerkennen

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, die in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossen wurden – selbst wenn sie die „Ehe für alle” selbst nicht eingeführt haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen EU-Land legal geschlossen wurden, anerkennen müssen. Dies sei notwendig, um das Recht auf Freizügigkeit und ein normales Familienleben innerhalb der EU zu gewährleisten.

Anerkennungspflicht schützt Freizügigkeit und Familienleben

Konkret ging es um zwei Männer, einen polnischen Staatsbürger und einen Mann mit deutsch-polnischer Doppelstaatsbürgerschaft, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Die beiden wollten später gemeinsam nach Polen ziehen und ihre Ehe dort ins Personenstandsregister eintragen lassen. Die zuständigen polnischen Behörden verweigerten die Umschreibung jedoch mit Verweis auf das nationale Eherecht, das nur heterosexuelle Paare umfasst.

Die Betroffenen klagten und der Fall wurde schließlich dem EuGH vorgelegt. Das Urteil aus Luxemburg fiel eindeutig aus: Die Verweigerung verstoße gegen EU-Recht, insbesondere gegen das Recht auf Freizügigkeit sowie das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

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Kein Zwang zur Öffnung der Ehe im nationalen Recht

Trotz seiner klaren Haltung zur Anerkennung betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Staaten nicht verpflichtet sind, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in ihrem eigenen Rechtssystem zuzulassen. Sie dürfen selbst entscheiden, wie sie die Anerkennung technisch umsetzen.

Im Fall Polens wiesen die Richter jedoch darauf hin, dass die Umschreibung der Eheurkunde aktuell das einzige verfügbare Verfahren zur Anerkennung ist. Daher müsse Polen diesen Weg auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ermöglichen. Die endgültige Entscheidung im Einzelfall liegt nun bei den nationalen Gerichten, die sich dabei an die Vorgaben des EuGH halten müssen.

Polen gehört zu den restriktivsten EU-Staaten

Laut der LGBTI-Organisation ILGA-Europe zählt Polen zu den restriktivsten Ländern der EU, wenn es um die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare geht. Gemeinsam mit Litauen, Rumänien und der Slowakei hat Polen besonders konservative Regelungen gegenüber Regenbogenfamilien.

Ein Sprecher von ILGA-Europe begrüßte das Urteil und erklärte: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Rechte queerer Menschen in Europa. Es zeigt: Die EU schützt ihre Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.“

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