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Volksanwaltschaft: Polizei darf HIV-positive Bewerber nicht pauschal ausschließen

Der Menschenrechtsbeirat stellt klar: Eine wirksame HIV-Therapie ist kein Hinderungsgrund für den Polizeiberuf. Die Volksanwaltschaft folgt einer Beschwerde der Aids Hilfe Wien.

In einer aktuellen Stellungnahme empfiehlt der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft, den generellen Ausschluss von Menschen mit HIV vom Polizeidienst zu beenden. Hintergrund ist eine Beschwerde der Aids Hilfe Wien aus dem Jahr 2024, in der die NGO kritisierte, dass HIV-positive Personen selbst unter wirksamer Therapie keine Chance auf Aufnahme in den Exekutivdienst erhalten.

Das Innenministerium begründete die bisherige Praxis jedoch nicht mit einer Ansteckungsgefahr, sondern mit möglichen Nebenwirkungen der Therapie. Diese könnten die volle Einsatzfähigkeit unter körperlich und psychisch belastenden Bedingungen beeinträchtigen. Dem widerspricht der Menschenrechtsbeirat nun deutlich: Die Einnahme von Medikamenten allein sei kein ausreichender Grund, um die berufliche Eignung pauschal abzusprechen.

„Therapie stellt keine Einschränkung dar“

Mirjam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe Wien, begrüßt die Entscheidung. Sie sagt: „Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie können jeden Beruf ohne Einschränkung ausüben.“ Sie verweist auf moderne Behandlungsmethoden, bei denen in den meisten Fällen eine Tablette pro Tag ausreicht. „Eine regelmäßige Einnahme ist auch bei mehrtägigen Einsätzen möglich“, betont Hall. In vielen Fällen könne die Therapie auch auf eine Depotspritze umgestellt werden, die nur alle zwei Monate verabreicht werden muss.

Die medizinischen Fortschritte der letzten Jahre haben nicht nur die Lebenserwartung normalisiert, sondern auch die Lebensqualität deutlich verbessert. Ein pauschaler Ausschluss sei daher sachlich nicht gerechtfertigt.

Menschenrechtswidrig und diskriminierend

In seiner Stellungnahme stellt der Menschenrechtsbeirat fest, dass ein pauschaler Ausschluss gegen das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. In der derzeitigen Praxis würden die Rechte und der Schutz vor Diskriminierung von Bewerber:innen hinter der Vermeidung potenzieller Einschränkungen zurückstehen.

SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner fordert bereits seit Langem ein Ende dieser Praxis. Bereits 2023 hatte er dazu parlamentarische Anfragen gestellt. „Dass die Volksanwaltschaft jetzt klarstellt, dass dieser Generalausschluss menschenrechtswidrig ist, war höchst an der Zeit“ sagte Lindner. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Menschen, die medizinisch nicht ansteckend sind, weiterhin systematisch ausgeschlossen würden.

Aufruf an das Innenministerium

In seiner Empfehlung fordert der Beirat das Innenministerium dazu auf, rasch neue, sachlich und medizinisch fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Künftig sollen nicht pauschale Ausschlüsse, sondern Einzelfallprüfungen über die Eignung für den Polizeidienst entscheiden.

Für Hall und andere Expert:innen ist klar: Staatliche Institutionen tragen eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Diskriminierung. Die bisherige Praxis habe Stigmatisierung gefördert und müsse dringend korrigiert werden. „Staatliche Normen haben Außenwirkung. Sie können Vorurteile verstärken oder abbauen“, so Hall.

Auch im Jahr 2025 erleben Menschen mit HIV trotz medizinischer Aufklärung weiterhin Diskriminierung im Alltag. Die Aids Hilfe Wien dokumentiert regelmäßig entsprechende Fälle. Umso wichtiger ist es, dass der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangeht. Ein fairer Zugang zum Polizeidienst wäre laut der Aids-Hilfe Wien ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung.

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