Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), gleichgeschlechtliche Ehen in der gesamten Union anzuerkennen, sorgt für heftige Reaktionen aus der katholischen Kirche. In einer Stellungnahme zeigte sich die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) „besorgt“ über die Folgen des Urteils.
EuGH: Recht auf Freizügigkeit schützt auch gleichgeschlechtliche Ehen
Auslöser war der Fall eines polnisch-deutschen Männerpaares, das 2018 in Deutschland geheiratet hatte. Nach dem Umzug nach Polen wollten sie ihre Ehe im polnischen Personenstandsregister eintragen lassen, was die Behörden jedoch ablehnten. Der EuGH sah darin einen Verstoß gegen das EU-Recht auf Freizügigkeit, denn wenn zwei Menschen legal verheiratet sind, müsse dies auch grenzüberschreitend gelten.
Das Urteil verlangt zwar nicht, dass alle Mitgliedstaaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einführen. Es verpflichtet sie jedoch dazu, bestehende Ehen aus anderen Ländern rechtlich anzuerkennen, beispielsweise bei Aufenthalts- und Steuerfragen oder dem Zugang zu Sozialleistungen.
COMECE warnt vor „Angleichung durch die Hintertür“
In ihrer Erklärung kritisiert die COMECE diese Entwicklung als Einmischung in nationale Angelegenheiten. „Das Urteil führt zu einer rechtlichen Angleichung in einem Bereich, für den die EU keine Zuständigkeit hat“, sagte der italienische Bischof Mariano Crociata, Präsident der Bischofskommission.
Das Familienrecht sei Teil der nationalen Identität – vor allem dort, wo die Ehe weiterhin ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist, in einigen Ländern sogar verfassungsrechtlich. Aus Sicht der Bischofskommission bedeutet das Urteil faktisch einen indirekten Druck, nationale Gesetze zu ändern.
Bischöfe befürchten politische Spannungen
Die Bischöfe warnen zudem vor gesellschaftlichen und politischen Folgen. Ihrer Meinung nach könnten solche Urteile „antieuropäische Stimmungen“ verstärken und zur Polarisierung innerhalb der Gesellschaft beitragen. Man beobachte eine „herausfordernde Situation“ in der EU, in der Entscheidungen wie diese leicht politisch instrumentalisiert werden könnten.
Auch eine Ausweitung auf andere rechtlich sensible Bereiche wie die Leihmutterschaft sei denkbar, was laut COMECE zu weiterer Verunsicherung führen könnte.
Unterschiedliche Rechtslage innerhalb der EU bleibt bestehen
Derzeit erkennen etwa die Hälfte der EU-Staaten gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder Ehen nicht an. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Italien, Lettland und Ungarn. In vielen dieser Länder existieren weder die Eheöffnung noch alternative Formen wie eingetragene Partnerschaften.
Das EuGH-Urteil stärkt dennoch die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare, die in ein anderes Land ziehen. Es schützt ihren rechtlichen Status und garantiert ihnen eine gleiche Behandlung innerhalb des Binnenmarktes – unabhängig von der nationalen Gesetzgebung vor Ort.
Das Urteil unterstreicht den zunehmenden Einfluss des Europäischen Gerichtshofs in Fragen der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung. Für die LGBTI-Community ist es ein wichtiger Schritt in Richtung rechtlicher Absicherung grenzüberschreitender Lebensrealitäten, auch wenn sich konservative Kräfte weiterhin dagegen stellen.

