Russische Behörden haben Verwaltungsverfahren gegen Führungskräfte mehrerer bedeutender Streaming-Dienste eingeleitet. Laut einem Bericht des in die Türkei emigrierten Nachrichtenportals Mediazona betreffen die Vorwürfe mögliche Verstöße gegen das Gesetz gegen „LGBT-Propaganda“.
Die Anklagen wurden Anfang der Woche beim zuständigen Gericht in Moskau eingereicht. In den öffentlich zugänglichen Unterlagen wird jedoch nicht benannt, welche Inhalte auf den betroffenen Plattformen beanstandet wurden.
Große Plattformen erneut im Visier
Von den Vorwürfen betroffen sind unter anderem die russischen Streaming-Dienste Kinopoisk, Wink, Ivi, Amediteka, 24TV, Digital Television sowie Beeline TV. Einige dieser Unternehmen wurden bereits in der Vergangenheit für die Ausstrahlung von Filmen oder Serien bestraft, in denen „nicht-traditionelle“ Lebensweisen dargestellt werden.
Mehrere Manager sind keine Unbekannten für die Behörden. So wurden Kinopoisk-CEO Alexander Dunajewski und Wink-Chef Wjatscheslaw Popow laut Mediazona in den letzten Jahren jeweils mindestens viermal zu Geldstrafen verurteilt. Auch Ivi-Vizechef Iwan Grinin musste bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorwürfe zahlen.
Neue Namen unter den Beschuldigten
Neu auf der Liste der Angeklagten sind der Geschäftsführer von 24TV, Wladislaw Dubrow, und der Programmleiter von Digital Television, Alexei Bernat. Letzterem wird konkret vorgeworfen, Minderjährige der „LGBT-Propaganda“ ausgesetzt zu haben. In Russland ist jede Darstellung „nicht-traditioneller Beziehungen“ gegenüber Minderjährigen untersagt – seit 2022 gilt dies auch für die allgemeine Öffentlichkeit.
Sprecher der betroffenen Unternehmen haben sich bislang nicht öffentlich zu den laufenden Verfahren geäußert. Die genauen Inhalte, die zu den Anklagen führten, sind derzeit noch unklar.
Gesetzesverschärfungen seit 2022
Hintergrund der verschärften Maßnahmen ist eine Gesetzesänderung, die Präsident Wladimir Putin im Jahr 2022 unterzeichnete. Sie verbietet jede öffentliche Darstellung „nicht-traditioneller“ Beziehungen in Medien, Werbung, Filmen oder im Internet.
Im Jahr 2023 ging das Oberste Gericht Russlands noch einen Schritt weiter und stufte die „internationale LGBT-Bewegung” als extremistische Organisation ein. Zwar gibt es eine solche Organisation in dieser Form nicht, dennoch wird das Urteil zur strafrechtlichen Verfolgung von LSBTI*-Aktivitäten genutzt.
Seit der Gesetzesverschärfung häufen sich die Bußgelder gegen Anbieter digitaler Inhalte. Allein Streaming-Plattformen mussten seitdem wiederholt hohe Summen zahlen. Die Verfahren gegen die Führungskräfte markieren einen weiteren Schritt der Behörden, um die Verantwortung direkt bei den Entscheidungsträger:innen zu verankern.

