Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Texas hat das Verbot einer von Studierenden organisierten Dragshow bestätigt. Der zuständige Richter Matthew J. Kacsmaryk begründete seine Entscheidung damit, dass Drag kein schützenswerter Ausdruck künstlerischer oder politischer Meinungsfreiheit sei. Er verglich Drag stattdessen mit Blackfacing, einer rassistischen Praxis, bei der weiße Darsteller mit schwarzer Schminke afroamerikanische Menschen karikierend darstellen.
Richter übernimmt Wortlaut des Universitätspräsidenten
Der von Donald Trump ernannte, erzkonservative Richter Kacsmaryk stützte sich in seiner 46-seitigen Urteilsbegründung stark auf Aussagen des Präsidenten der West Texas A&M University, Walter Wendler. In einer E-Mail aus dem Jahr 2023 schrieb Wendler, Drag „erhalte kein einziges Fünkchen menschlicher Würde” und verglich die Kunstform direkt mit Blackfacing: „Ein harmloses Drag-Event? Nicht möglich.“
Der Richter übernahm diese Sichtweise und argumentierte, dass Drag in diesem Fall nicht als Ausdruck geschützter Meinungsfreiheit zu werten sei. Das geplante Event der LGBTIQ+-Gruppe Spectrum WT habe laut Gericht keinen erkennbaren kommunikativen Zweck verfolgt. Zudem wies Kacsmaryk auf frühere Auftritte hin, bei denen es zu simulierter sexueller Handlung und Interaktion mit dem Publikum gekommen sei. Ein solches Risiko müsse der Veranstaltungsort auf dem Campus mit Publikumsverkehr, einschließlich Minderjähriger, nicht tragen.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Drag-Künstler:innen
LGBTIQ+-Organisationen und Künstler:innen verurteilten die Entscheidung deutlich. Die Drag-Künstlerin Brigitte Bandit sagte dem queeren Magazin The Advocate: „Queere Kunst verdient Respekt und Schutz. Drag ist Ausdruck, nicht Entwürdigung.“ Sie kritisierte insbesondere den Vergleich mit Blackfacing: „Es ist bezeichnend, dass man Drag-Shows mit Blackfacing gleichsetzt, Letzteres aber nicht verbieten will.“
Auch GLAAD, eine der führenden LGBTIQ+-Organisationen der USA, widersprach dem Richter: „Drag ist eine jahrhundertealte Kunstform, die weltweit in unterschiedlichsten Kulturen existiert. Sie entstand als humorvolle Kritik an Machtstrukturen, insbesondere an starren Geschlechternormen.“ Der Vergleich mit rassistischen Karikaturen sei „nicht nur falsch, sondern auch beleidigend“.
Juristische Unsicherheit bleibt bestehen
Die Entscheidung bedeutet eine Kehrtwende in einem juristischen Tauziehen, das sich bereits über Jahre erstreckt. Noch im August 2023 hatte ein Gremium des Berufungsgerichts des 5. US-Bezirks das Drag-Verbot vorläufig aufgehoben und auf das wahrscheinliche Bestehen der freien Meinungsäußerung verwiesen. Diese Entscheidung wurde jedoch zurückgezogen und Richter Kacsmaryk konnte erneut tätig werden.
Nach dem neuen Urteil kündigte der Anwalt der Gruppe Spectrum WT an, in Berufung zu gehen. „Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu bestehenden Urteilen des Supreme Courts über künstlerischen Ausdruck“, sagte er.
Veranstaltungsort entscheidend für Urteil
Ein zentrales Argument des Gerichts war der Veranstaltungsort. Für Kacsmaryk handelte es sich bei der geplanten Location, der Legacy Hall auf dem Campus, um ein „begrenztes öffentliches Forum“. Die Universität habe daher das Recht, inhaltliche Grenzen zu setzen, sofern diese neutral und nicht diskriminierend sind. Kacsmaryk bezog sich dabei auf Aussagen von Wendler, der versicherte, dass auch Veranstaltungen mit rassistischem Inhalt wie Blackfacing nicht zugelassen würden.
Gleichzeitig bemerkte das Gericht jedoch, dass Blackfacing als Ausdruck durch die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit geschützt sei, was für zusätzliche Irritation sorgte.
Ein erzkonservativer Richter mit nationaler Bedeutung
In den USA ist Kacsmaryk dafür bekannt, dass er Urteile zugunsten konservativer Anliegen fällt. So hatte er unter anderem versucht, die Zulassung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in den USA aufzuheben, und sich gegen den Diskriminierungsschutz für LGBTIQ+-Beschäftigte im Arbeitsrecht ausgesprochen. Aufgrund seiner konservativen Linie ist sein Gericht in Amarillo ein beliebter Ort für Klagen rechter Gruppen.
Trotz des Urteils darf Spectrum WT Dragshows außerhalb des Campus oder unter freiem Himmel veranstalten, jedoch nicht in universitätseigenen Räumlichkeiten wie der Legacy Hall.

