HomePolitikEuropaBudapest: Nicht-binäre Linksaktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt

Budapest: Nicht-binäre Linksaktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt

Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die nicht-binäre Person aus Deutschland war wegen Beteiligung an linksextremen Gewalttaten in Ungarn angeklagt.

Im Prozess gegen die nicht-binäre Aktivistin Maja T. aus der deutschen linken Szene hat das Stadtgericht in Budapest am Mittwoch das Urteil gefällt: acht Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre zur „Abschreckung“ gefordert. Sie warf T. versuchte lebensbedrohliche Körperverletzung sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

Laut Anklage soll die 25 Jahre alte Person an brutalen Übergriffen beteiligt gewesen sein, die im Februar 2023 in Budapest stattgefunden haben. Damals griffen rund 20 mutmaßliche Linksextremisten an fünf Orten der Stadt mehrere mutmaßlich rechtsextreme Personen an – offenbar gezielt wegen deren Teilnahme am sogenannten „Tag der Ehre“, einem rechtsextremen Gedenkmarsch, der jedes Jahr in Budapest stattfindet.

Angriffe mit Schlagstöcken und Pfefferspray

Bei den Angriffen setzten die Täter:innen Teleskop-Schlagstöcke, Gummihämmer und Pfefferspray ein. Insgesamt wurden laut ungarischen Behörden neun Menschen verletzt, vier davon schwer. Die Attacken sollen innerhalb von drei Tagen an verschiedenen Orten in der ungarischen Hauptstadt stattgefunden haben.

Die Staatsanwaltschaft ordnete Maja T. zwei dieser Angriffe zu. Im Prozess verweigerte T. die Aussage zu den Vorwürfen. Zugleich kritisierte Maja T. die mangelhafte Fairness des Verfahrens. Die Beweislage galt als dünn, da weder DNA-Spuren noch belastende Zeugenaussagen direkt mit T. in Verbindung gebracht werden konnten. Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf Überwachungsvideos, die T. gemeinsam mit anderen Angreifer:innen in der Nähe der Tatorte zeigen.

Kritik an Auslieferung aus Deutschland

Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Auslieferung in dieser Form als rechtswidrig ein. Das Berliner Kammergericht habe demnach die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend berücksichtigt. Die Entscheidung aus Karlsruhe traf jedoch erst ein, nachdem die Auslieferung bereits vollzogen worden war.

Vertreter der Linken, der Grünen und der SPD forderten daraufhin eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland. Auch Außenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich kritisch zur Situation. „Auch in Deutschland müsste Maja T. mit einem Strafverfahren rechnen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zugleich versprach er, sich bei der ungarischen Regierung für bessere Haftbedingungen einzusetzen.

Hungerstreik und weitere Prozesse in Deutschland

Während ihrer Inhaftierung trat Maja T. in einen über fünf Wochen andauernden Hungerstreik. Menschenrechtsorganisationen und politische Gruppen in Deutschland äußerten sich besorgt über die Haftbedingungen und das Verfahren in Ungarn. In den sozialen Medien formierte sich breite Unterstützung für T., wobei insbesondere linke Gruppen zu Solidaritätsaktionen aufriefen.

Sicherheitsbehörden ordnen die Budapester Gewalttaten der „Hammerbande“ bzw. der „Antifa-Ost“ zu. Diese Gruppierung soll zwischen 2018 und 2022 mehrfach rechtsextreme Personen in Deutschland angegriffen und teilweise schwer verletzt haben. Die Budapester Angriffsserie gilt als grenzüberschreitende Aktion dieser Gruppe.

Der mutmaßliche Anführer der Gruppe, Johann G., wurde später in Thüringen verhaftet. Gegen ihn und weitere Mitglieder der Gruppe laufen derzeit Prozesse in Deutschland. Dabei geht es sowohl um die Taten in Ungarn als auch um Angriffe in mehreren deutschen Städten. Den Beschuldigten wird eine strategisch geplante Gewaltkampagne gegen politische Gegner vorgeworfen.

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