HomePolitikInlandOLG Wien: Graupner darf „Waltraud“ als „kriminell“ bezeichnen

OLG Wien: Graupner darf „Waltraud“ als „kriminell“ bezeichnen

Das Oberlandesgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen RKL-Präsident Helmut Graupner aufgehoben. Seine Aussagen im Ö1-Mittagsjournal seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und stützen sich auf einen wahren Tatsachenkern.

In einem medienwirksamen Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien zugunsten von Menschenrechtsanwalt Helmut Graupner, dem Präsidenten des Rechtskomitees Lambda (RKL), entschieden (Aktenzeichen 2 R 4/26m). Es hob eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien auf, welche ihm zuvor mehrere Aussagen zum Fall „Waltraud” untersagt hatte – unter anderem, dass er hoffe, die betreffende Person würde wegen der Vorgänge rund um die Änderung des Geschlechtseintrags nicht im Frauengefängnis landen, „sondern vor dem Strafrichter“. 

Basis für die Entscheidung war ein Fernsehinterview von „Waltraud“

Ausgangspunkt war ein Videoauftritt der klagenden Person. In einem Interview auf krone.tv im Oktober 2025 erklärte diese, dass der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – und damit auch in Urkunden und Ausweisen – von „männlich“ auf „weiblich“ geändert wurde und sie nun den Namen „Waltraud“ trage.

Grund dafür sei eine als ungerecht empfundene Haftstrafe gewesen: „Dann bin ich halt eine Frau und dann komme ich ins Frauengefängnis“, so die Person. Die erste Anfrage sei vom Standesamt wegen des rein männlichen Erscheinungsbilds abgewiesen worden. 

- Werbung -

Waltraud: „Dann bin ich halt eine Frau und komme ins Frauengefängnis“

Daraufhin sei „Waltraud“ zu einem Psychiater gegangen und habe ihm gesagt: „Na, Sie schreiben mir jetzt bitte das, das, das, das.“ „Waltraud“ sei „vielleicht 20 Minuten beim Psychiater“ gewesen. Mit dem daraufhin ausgestellten Gutachten habe die Personenstandsänderung funktioniert.

Im selben Beitrag sinnierte „Waltraud“ über das „Bild, wenn jetzt zu fünf Frauen ein Mann in die Zelle kommt“ und erklärte offen, den Geschlechtseintrag nur geändert zu haben, um „die Justiz zu ärgern“. Mittlerweile prüfen mehrere Behörden die Rechtmäßigkeit der Änderung.

Graupner: „mit kriminellen Methoden erschlichen“

Im Rahmen dieser Debatte war Graupner als Experte Studiogast im Ö1-Mittagsjournal. Man fragte ihn, ob der Fall für ihn den Anschein mache, als sei alles rechtens abgelaufen. Graupner beurteilte die Handlungen und Motive als Erschleichung mit „kriminellen Methoden“. Er hoffe, dass Waltraud nicht im Frauengefängnis lande, „sondern vor dem Strafrichter“. 

Im Interview erklärte Graupner: „Er hat mit dieser Aktion tatsächlich transidenten Personen ganz massiv geschadet, die es wahrlich nicht leicht haben im Leben. Und denen dürfen jetzt nicht wieder neue Steine in den Weg gelegt werden.“ Er betonte die Notwendigkeit, Missbrauch abzustellen, um die Rechte transidenter Personen zu schützen.

Handelsgericht untersagte Äußerungen – OLG Wien hebt auf

Daraufhin klagte „Waltraud“ Graupner auf Unterlassung. Die Person sah in den Aussagen eine unzulässige Vorverurteilung sowie eine Verletzung ihrer Ehre. Das Handelsgericht Wien gab „Waltraud“ Recht und untersagte Graupner, unter anderem zu behaupten, die Person habe ein falsches Beweismittel vorgelegt, den Psychiater angestiftet, eine Straftat begangen, den Geschlechtseintrag mit kriminellen Methoden erschlichen und werde aufgrund vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens vor dem Strafrichter landen.

Gegen diese Entscheidung legte Graupner Rekurs ein und berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Seine Äußerungen seien als Werturteile zu werten, die sich auf öffentlich bekannte Tatsachen stützen und der Verteidigung grundlegender Rechte dienen.

Oberlandesgericht sieht ausreichenden Tatsachenkern

Das Oberlandesgericht folgte Graupners Argumentation und räumte ihm das Recht auf eine „kompromisslose Meinungsäußerung“ ein. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Waltraud die nun kritisierten Umstände selbst an die Öffentlichkeit getragen habe. 

Es sei gerechtfertigt, auf möglichen Missbrauch der Möglichkeiten klar zu reagieren, so das OLG. Graupners Aussagen seien „allein als Werturteil über die klagsseitig selbst öffentlich verbreiteten Tatsachen zu qualifizieren“. Diese enthielten einen ausreichenden wahren Tatsachenkern. 

Aus den „klagsseitigen Offenbarungen in ihrer Gesamtheit, insbesondere dieser für sich sprechenden Motivlage sowie einem bloß 20-minütigen Aufenthalt beim Gutachter samt Gutachtensinhalt gemäß eigener Aussage“ lasse sich das Werturteil ableiten, dass eine „wahrheitswidrige Urkunde“ im Sinne einer „auch als ‚kriminell‘ zu bezeichnenden Straftat“ hergestellt und verwendet worden sei. Dieses sei für das OLG keineswegs exzessiv.

Das Gericht ließ den ordentlichen Rechtszug an den Obersten Gerichtshof zu.

Graupner: „Ein großartiger Tag für die Meinungsfreiheit“

Graupner begrüßte die Entscheidung: „Heute ist ein großartiger Tag für die Meinungsfreiheit“, erklärte er. „Ich freue mich sehr, dass mir das Oberlandesgericht den Maulkorb wieder abgenommen hat, den mir das Handelsgericht Wien verpasst hatte und der mir in diesem Fall eine wirksame Verteidigung der Rechte transidenter Menschen verunmöglicht hätte.“

Aktuelle Empfehlungen