Ein ungewöhnliches Arrangement endete im Herbst des vergangenen Jahres tödlich: Ein 43-jähriger Obdachloser, der bei einem 48-jährigen Mann in Berlin-Mitte kostenlos lebte und im Gegenzug sexuelle Handlungen zuließ, wurde wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er den 48-Jährigen heimtückisch tötete.
Nach Überzeugung des Gerichts bildete die besondere Beziehung zwischen den beiden Männern den Hintergrund der Tat. Der aus Litauen stammende 43-Jährige hielt sich seit 2023 in Berlin auf und war ohne festen Wohnsitz. Der 48-Jährige nahm ihn in seiner Wohnung in der Leipziger Straße auf. Dem Gericht zufolge einigten sich beide auf ein klares Arrangement: Der Angeklagte durfte dort wohnen und erhielt Schutz und Unterkunft – im Gegenzug ließ er sexuelle Handlungen an sich vornehmen.
Wohnung gegen sexuelle Handlungen
Dieses Arrangement habe laut der Staatsanwaltschaft etwa ein halbes Jahr lang funktioniert. Der 48-Jährige sei einsam gewesen und habe sich nach Nähe gesehnt. Für den Angeklagten zählte vor allem das Dach über dem Kopf.
Die Vorsitzende Richterin sprach von einer Zweckbeziehung, die zunächst stabil gewesen sei. Warum die Situation eskalierte, ließ sich im Prozess nicht abschließend klären. Möglicherweise ekelte sich der Angeklagte, der angab, selbst nicht schwul zu sein, zunehmend. Eventuell hätten sich auch Frust und Aggressionen angestaut.
Heimtückischer Angriff im Schlafzimmer
Am 27. September des vergangenen Jahres griff der 43-Jährige seinen Bekannten schließlich an, als dieser nackt auf dem Bett lag und döste. „Er wollte ihn unbedingt töten“, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte schlug dreimal mit einer Eisenstange gegen den Kopf des Opfers und stach anschließend achtmal mit einem Messer in Rücken und Flanke. Jede einzelne dieser Verletzungen wäre tödlich gewesen.
Das Gericht wertete die Tat als Mord und sah das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Opfer war demnach arg- und wehrlos und hatte keine Möglichkeit, sich zu verteidigen.
Selbst gestellt und Geständnis abgelegt
Kurz nach der Tat erschien der Angeklagte auf einem Polizeiabschnitt. Er teilte den Beamten mit, dass er einen Mann schwer verletzt habe. Einsatzkräfte fanden den 48-Jährigen leblos in seiner Wohnung. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Im Prozess spielte auch die psychische Verfassung des Angeklagten eine Rolle. Bei ihm wurde eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert und er konsumierte Drogen. Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen gewesen, so die Richterin. Ein Sachverständiger schloss jedoch eine Schuldunfähigkeit aus. Der Staatsanwalt forderte lebenslange Haft und ging von voller Schuldfähigkeit aus.
Die Kammer verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und berücksichtigte dabei unter anderem das Geständnis und die Selbststellung des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

