HomeNewsChronikTödliche SM-Session in Manchester: Vier Jahre Haft nach Tod von Schauspieler

Tödliche SM-Session in Manchester: Vier Jahre Haft nach Tod von Schauspieler

Der britische Schauspieler Michael Barron stirbt nach einem Date in Manchester. Sein 28-jähriger Sex-Partner wird wegen vorsätzlicher Strangulation und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Ein Treffen über die Dating-App Grindr endete für den britischen Schauspieler Michael Barron Anfang letzten Jahres tödlich. Nun verurteilte das Minshull Street Crown Court den 28-jährigen Sexualpartner des Schauspielers zu vier Jahren Gefängnis. Die Geschworenen sprachen ihn der vorsätzlichen Strangulation oder Erstickung sowie der schweren Körperverletzung schuldig. Vom Vorwurf des Totschlags wurde er freigesprochen.

Begegnung mit fatalen Folgen

Barron, der durch Gastauftritte in den britischen Serien „Hollyoaks“ und „Emmerdale“ bekannt wurde, hatte den Angeklagten über eine Dating-App kennengelernt. Vor dem Treffen tauschten die beiden Männer Nachrichten über ihre Vorlieben für „extreme“ sexuelle Praktiken aus. Da sich beide in der BDSM-Community bewegten, sprachen sie im Vorfeld offen über Wünsche und Grenzen. Der Angeklagte gab an, Barron habe erklärt, er benötige kein „Safeword“.

Am 26. Jänner 2025 traf Barron schließlich am Nachmittag in der Wohnung von Josh B. im Stadtteil Blackley in Manchester ein. Dabei hätten sie ihre sexuellen Vorstellungen konkretisiert. Die Staatsanwaltschaft legte dar, dass Barron auf Drängen des Angeklagten große Mengen Wodka konsumiert habe. Dadurch sei er stark alkoholisiert gewesen, als die beiden mit Fessel- und Würgepraktiken begannen.

Gericht sieht vorsätzliche Strangulation

Während der sexuellen Handlungen fesselte B. sein Opfer mit Seilen und würgte es nach Feststellung des Gerichts mindestens 30 Minuten lang. Die Einwirkung auf den Hals war so massiv, dass Knochen und Knorpel brachen. Aufgrund des anhaltenden Sauerstoffmangels erlitt Barron einen Herzstillstand. Er starb noch in der Wohnung.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht, den Tod beabsichtigt zu haben. „Ich habe das nie als gefährliche Aktivität angesehen. Ich habe noch nie jemanden verletzt, wenn ich gewürgt habe“, sagte er in seiner Aussage. Die Verteidigung argumentierte, die Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Seine Anwältin erklärte: „Wenn er in irgendeiner Weise zu Mr. Barrons Tod beigetragen hat, dann war das nicht beabsichtigt.“

Warnungen im Vorfeld ignoriert

Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein anderes Bild. Demnach habe der Angeklagte bereits einen Monat vor seinem Tod eine Warnung von einer anderen Person zu den Risiken des Würgens erhalten. Zudem habe er gezielt im Internet nach Informationen über die Gefahren dieser Praktik gesucht.

Bei der Urteilsverkündung fand die Richterin deutliche Worte. „Sie haben sich entschieden, diese Warnungen zu ignorieren“, sagte sie in Richtung des Angeklagten. Während des Prozesses hatte B. zudem erklärt, er halte Würgen weiterhin nicht für gefährlich. „Sie haben Mr. Barron dazu ermutigt, sich stark zu betrinken. Während der sexuellen Aktivität haben Sie ihn so heftig gewürgt, dass Knochen und Knorpel in seinem Hals brachen. Sie handelten rücksichtslos“, so die Richterin.

Mehr News