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Budapest: Gericht setzt Pride-Verfahren gegen Bürgermeister Karácsony aus

Ein Budapester Gericht hat das Strafverfahren gegen Bürgermeister Gergely Karácsony im Zusammenhang mit der Pride-Parade 2025 ausgesetzt. Gleichzeitig soll nun das ungarische Verfassungsgericht prüfen, ob die zugrunde liegenden Gesetze mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.

Die ungarische Justiz wollte mit dem Strafverfahren gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der Durchführung der Pride ein Exempel statuieren. Nun könnte sich das zum Bumerang entwickeln: Das Zentrale Bezirksgericht von Pest hat das Strafverfahren gegen Karácsony vorerst gestoppt. Stattdessen soll das Verfassungsgericht klären, ob das umstrittene Versammlungsgesetz sowie Teile des Kinderschutzgesetzes gegen Grundrechte und internationale Verpflichtungen verstoßen.

Gericht zweifelt an gesetzlichen Grundlagen

Nach Informationen des Portals hvg.hu zweifelt das Gericht daran, ob die von der Staatsanwaltschaft verwendeten Tatbestände ausreichend klar formuliert sind. Es bat das Verfassungsgericht, zu prüfen, ob einzelne Paragraphen gegen die Anforderungen der Rechtssicherheit und Normklarheit sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Nach Ansicht des Gerichts könnte das geltende Versammlungsgesetz das Recht auf friedliche Versammlung so weit einschränken, dass dies als unverhältnismäßig angesehen werden könnte. Grund dafür ist, dass die aktuelle Regelung Behörden dazu verpflichtet, Versammlungen zu verbieten, wenn diese gegen Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes verstoßen könnten. Dadurch könnte eine pauschale Einschränkung entstehen.

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Das Gericht weist zudem darauf hin, dass die Regelung möglicherweise Mitglieder der LGBTIQ-Community benachteiligt. In der Begründung heißt es, die Bestimmungen könnten Betroffenen faktisch die Möglichkeit nehmen, ihre Meinung öffentlich zu äußern.

Pride-Parade trotz Verbots organisiert

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Karácsony erhoben, da er im Juni 2025 die Budapest Pride als städtische Veranstaltung deklariert und organisiert hat. Zuvor hatte die Budapester Polizei die Demonstration untersagt. Dies wurde zum einen mit dem geänderten Kinderschutzgesetz begründet. Zum anderen habe eine andere Person für denselben Ort und Zeitpunkt bereits eine andere Veranstaltung angemeldet.

Die Behörde erklärte außerdem, der Bürgermeister habe am selben Tag von dem Verbot erfahren. Gegen die Entscheidung habe er keine Rechtsmittel eingelegt und den gerichtlichen Weg nicht ausgeschöpft. Trotz der endgültigen Verbotsentscheidung habe er die Veranstaltung organisiert.

Rekordbeteiligung bei Budapester Pride

Schätzungen zufolge nahmen rund 200.000 Menschen an der Pride teil. Damit gilt die Demonstration als die bislang größte Pride-Veranstaltung in der Geschichte der ungarischen Hauptstadt.

Sie erstreckte sich zeitweise vom zentralen Madách-Platz bis zum Donauufer beim Műegyetem-Kai. Unter den Teilnehmenden befanden sich mehrere Dutzend Mitglieder des Europäischen Parlaments, Bürgermeister internationaler Großstädte sowie zahlreiche Botschafter. Karácsony führte den Zug an und bezeichnete die Veranstaltung als Ausdruck von Freiheit und Solidarität.

Karácsony begrüßt Entscheidung des Gerichts

Der Bürgermeister reagierte positiv auf die Aussetzung des Verfahrens: „Freiheit und Liebe lassen sich nicht verbieten.“ Auf seiner Facebook-Seite schrieb er außerdem: „Das ist eine wunderbare Nachricht. Nicht für mich, sondern für alle Menschen, die die Freiheit lieben.“

Mit der Vorlage an das Verfassungsgericht rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob die gesetzlichen Regelungen, auf die sich das Pride-Verbot stützte, mit den verfassungsrechtlichen Garantien der Versammlungs- und Meinungsfreiheit vereinbar sind. Das Verfassungsgericht hat nun mehrere Wochen Zeit, über die vorgelegten Fragen zu entscheiden.

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