HomePolitikEuropaUngarn: Gericht setzt auch Verfahren gegen Organisator der Pécs Pride aus

Ungarn: Gericht setzt auch Verfahren gegen Organisator der Pécs Pride aus

Ein Gericht hat das Strafverfahren gegen den Pride-Organisator Géza Buzás-Hábel nun ebenfalls vorläufig gestoppt. Wie bereits im Fall des Budapester Bürgermeisters Gergely Karácsony soll nun das Verfassungsgericht klären, ob die angewendeten Gesetze verfassungskonform sind.

Das Bezirksgericht von Pécs hat das Strafverfahren gegen Pride-Organisator Géza Buzás-Hábel ausgesetzt und das ungarische Verfassungsgericht eingeschaltet – genauso wie schon das Zentrale Bezirksgericht von Pest vor wenigen Tagen im Verfahren gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony. In beiden Fällen geht es um die Frage, ob das Verbot der Pride-Veranstaltungen durch das neue Veranstaltungsgesetz verfassungskonform ist.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze

Die Richter in Pécs erklärten, das Verfassungsgericht solle prüfen, ob die entsprechenden Bestimmungen mit dem ungarischen Grundgesetz und internationalen Verpflichtungen vereinbar sind. Eine ähnliche Auffassung vertrat bereits das Zentrale Bezirksgericht von Pest im Fall von Bürgermeister Karácsony.

Unter anderem stellten die Richter in beiden Städten infrage, ob die gesetzlichen Bestimmungen im Versammlungsrecht und im umstrittenen „Kinderschutzgesetz” ausreichend klar formuliert sind und ob ein faktisches generelles Verbot von Pride-Veranstaltungen rechtlich haltbar ist.

Organisator reagiert auf Gerichtsentscheidung

Buzás-Hábel selbst äußerte sich nach der Entscheidung auf seiner Facebook-Seite. „Ehrlich gesagt hätten wir uns eine Prüfung auf europäischer Ebene gewünscht“, schrieb er. Nun liege die Angelegenheit beim Verfassungsgericht. Dort werde entschieden, „ob die Regelung mit der Verfassung in Einklang steht“.

Zugleich zeigte sich der Aktivist skeptisch. „Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das ‚unabhängige‘ Verfassungsgericht eine überraschende Entscheidung trifft“, erklärte er. Das Gericht hat nun mehrere Monate Zeit, die Verfassungsfragen zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.

Anklage wegen Organisation der Pécs Pride

Vor rund einem Monat hat die Staatsanwaltschaft in Pécs Anklage gegen den 32-jährigen Lehrer erhoben, da er die Pécs Pride im Herbst 2025 organisiert hatte. Laut Anklage hatte er trotz eines behördlichen Verbots weiterhin zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen und seine Rolle als Organisator fortgeführt.

Die Veranstalter hatten die Pride im September 2025 mit rund 1.000 erwarteten Teilnehmer:innen angemeldet. Die Polizei untersagte die Demonstration jedoch unter Verweis auf eine im Jahr 2025 in die Verfassung aufgenommene Änderung, die öffentliche „Homo-Propaganda“ untersagt. Ein Einspruch gegen das Verbot blieb erfolglos: Die Kúria, das höchste Gericht Ungarns, bestätigte die Entscheidung Mitte September.

Pride trotz Verbots durchgeführt

Trotz des Verbots fand die Pride schließlich am 4. Oktober 2025 statt. Die Veranstaltung war formal als „Versammlung gegen die Überbevölkerung wilder Tiere” angemeldet worden. Damit wollten die Organisator:innen nach eigenen Angaben sowohl das behördliche Verbot umgehen als auch auf die aus ihrer Sicht widersprüchliche Rechtslage aufmerksam machen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe, die auch ohne öffentliche Gerichtsverhandlung verhängt werden könnte. Zudem steht theoretisch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr im Raum. Durch die Aussetzung des Verfahrens wird eine Entscheidung jedoch zunächst verschoben.

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