HomePolitikEuropaAnspruch auf korrekte Ausweise: EuGH stärkt Rechte von trans Personen

Anspruch auf korrekte Ausweise: EuGH stärkt Rechte von trans Personen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von transidenten Menschen innerhalb der Europäischen Union gestärkt. Laut einem Urteil aus Luxemburg müssen EU-Mitgliedstaaten Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern ermöglichen. Betroffene müssen Ausweisdokumente erhalten, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen.

EuGH sieht Freizügigkeit in der EU gefährdet

Die Richter:innen begründeten ihre Entscheidung mit dem europäischen Grundrecht auf Freizügigkeit. Zwar liege die Ausstellung von Ausweisdokumenten grundsätzlich in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Diese müssten jedoch sicherstellen, dass ihre Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Wenn Angaben zum Geschlecht in amtlichen Dokumenten von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität abweichen, kann das laut Gericht „erhebliche Unannehmlichkeiten“ im Alltag verursachen. Betroffene müssten dann häufig ihre Identität erklären oder Zweifel an der Echtheit ihrer Dokumente ausräumen.

Schwierigkeiten bei Kontrollen und Reisen

Der EuGH wies auf zahlreiche Situationen hin, in denen solche Abweichungen zu Problemen führen können. Dazu zählen beispielsweise Identitätskontrollen, Grenzübertritte oder berufliche Situationen. In diesen Fällen könnten Menschen gezwungen sein, ihre Identität zu erklären oder zusätzliche Nachweise vorzulegen.

Das kann die Ausübung des Rechts beeinträchtigen, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Wer dieses Recht nutzt, muss laut Gericht auch die Möglichkeit haben, die entsprechenden Daten in amtlichen Dokumenten ändern zu lassen.

Fall einer Transfrau aus Bulgarien

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen. Sie wurde bei ihrer Geburt als männlich registriert, lebt inzwischen jedoch als Frau in Italien. Dort begann sie eine Hormontherapie und sowohl ärztliche Gutachten als auch gerichtliche Feststellungen bestätigten ihre weibliche Identität.

Sie beantragte daraufhin, ihren Namen, ihr Geschlecht und ihre persönliche Identifikationsnummer in ihrer bulgarischen Geburtsurkunde ändern zu lassen. Bulgarische Gerichte lehnten den Antrag jedoch ab, da sich der Begriff „Geschlecht” nach bulgarischem Recht ausschließlich auf biologische Merkmale beziehe und Änderungen deshalb nicht vorgesehen seien.

Zweifel an nationaler Regelung

Das bulgarische Oberste Kassationsgericht hatte jedoch Zweifel, ob diese Auslegung mit dem EU-Recht vereinbar ist. Es legte den Fall deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH stellte klar, dass nationale Vorschriften die Rechte von EU-Bürger:innen nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen. Fehlende Möglichkeiten zur Änderung von Geschlechtseinträgen, die zu Problemen im Alltag führen, können demnach gegen europäische Grundfreiheiten verstoßen.

Bedeutung für mehrere EU-Staaten

Organisationen, die sich für die Rechte queerer Menschen einsetzen, begrüßten das Urteil. Der europäische Dachverband Transgender Europe (TGEU) erklärte, Transpersonen bräuchten „schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität“. Richard Köhler, Sprecher des TGEU, sagte: „Transpersonen benötigen Verfahren, die ihre Identität rechtlich anerkennen.“

Auch der europäische LGBTIQ-Verband ILGA-Europe sieht weitreichende Folgen in der Entscheidung. Laut der Organisation ist eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität derzeit in einigen EU-Staaten faktisch kaum möglich. Besonders Transpersonen in Bulgarien, Ungarn und der Slowakei könnten von dem Urteil profitieren.

Nationale Gerichte entscheiden über Einzelfall

Der konkrete Fall der bulgarischen Transfrau wird nun an die nationalen Gerichte zurückgegeben. Diese müssen ihre Entscheidung im Einklang mit der Auslegung des EU-Rechts durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) treffen.

Bereits im Oktober 2024 hatte der EuGH entschieden, dass eine einmal anerkannte Geschlechtsidentität in der gesamten Europäischen Union gelten muss.

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