Für viele Familien ist die Familienbeihilfe ein wichtiger Bestandteil des Haushaltseinkommens. In Österreich erhalten Eltern diese Unterstützung seit 2015 automatisch, sobald ein Kind geboren wird.
Die zuständigen Behörden prüfen die erforderlichen Daten und überweisen das Geld wenige Tage nach der Geburt. Laut der Regierung soll dieser Prozess Eltern in einer ohnehin fordernden Lebensphase entlasten.
Regenbogenfamilien warten vergeblich auf Geld
Diese automatische Auszahlung funktionierte jedoch nicht bei allen Familien. Besonders betroffen waren lesbische Paare, die gemeinsam ein Kind bekamen und als Regenbogenfamilie leben. In diesen Fällen blieb die Familienbeihilfe aus, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt waren.
Wie der Standard berichtet, erhielten viele Betroffene zunächst keine Erklärung. Auch ein formeller Ablehnungsbescheid wurde nicht zugestellt. Dadurch blieb unklar, weshalb die Auszahlung ausblieb.
Rund 40 Frauenpaare melden sich beim Verein Famos
Beim Babytreff des Vereins FAmOs, der sich seit 2011 für die Interessen von Regenbogenfamilien einsetzt, wurde das Ausmaß des Problems sichtbar: Mehrere Eltern berichteten dort unabhängig voneinander von ähnlichen Erfahrungen.
Nach einem öffentlichen Aufruf meldeten sich rund 40 Frauenpaare mit Kind. Einige der Eltern hatten zuvor bereits selbst Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen.
Finanzamt verweist auf technische Hürden
Die Antworten der Behörde fielen zwar freundlich aus, brachten jedoch zunächst keine Lösung. In einer heißt es etwa: „Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem Thema an uns gewandt haben. Wir nehmen Ihre Anfrage gerne zum Anlass, um Möglichkeiten technischer Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Eltern anlässlich der Geburt eines Kindes zu besprechen.“
Laut Finanzverwaltung liegt der Grund dafür in der automatisierten Datenverarbeitung. Das Gesetz sieht einen Anspruchsvorrang für den überwiegend haushaltsführenden Elternteil vor, wobei im Zweifelsfall die Mutter des Kindes bevorzugt wird. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern fehlten bislang die notwendigen Daten für eine automatische Zuordnung im System. Betroffene Eltern mussten daher bisher selbst einen Antrag auf Familienbeihilfe stellen.
Folgen für weitere Familienleistungen
Für manche Familien hatte das Ausbleiben der Familienbeihilfe zusätzliche Konsequenzen. In einigen Fällen konnten Eltern kein Kinderbetreuungsgeld beantragen, da dieser Anspruch an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist.
„Mir wurde gesagt, dass das System bei zwei leiblichen Müttern nach dem Vater fragt und dann eine Fehlermeldung ausgibt“, schildert eine Sprecherin von FAmOs ihre Erfahrungen. Die Behörde habe argumentiert, das Problem betreffe nur wenige Menschen, während eine technische Änderung aufwendig wäre.
Finanzministerium kündigt Anpassung an
Das zuständige Finanzministerium hat mittlerweile auf den Fall reagiert. „Dieses Problem sollte in Zukunft nicht mehr auftreten, da es Änderungen bei der Verarbeitung der Daten aus dem Personenstandsregister gibt“, teilte eine Sprecherin von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) mit. Dadurch soll die automatische Familienbeihilfe künftig auch bei zwei leiblichen Müttern funktionieren.
Bei FAmOs sieht man dennoch Nachholbedarf. „Das Wissen über queere Familien lässt offenbar immer noch sehr zu wünschen übrig“, ärgert man sich beim Verein.

