HomeSzeneKärntenKärntner stirbt bei SM-Sex: Prozess geht in die nächste Runde

Kärntner stirbt bei SM-Sex: Prozess geht in die nächste Runde

Ein 37-Jähriger stirbt bei einem SM-Date in Kärnten. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe – doch die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und zieht vor das Oberlandesgericht Graz.

Ein nicht alltäglicher Todesfall beschäftigt weiterhin die Justiz in Kärnten. Im Oktober 2024 wurde ein 37-jähriger Mann leblos in seiner Wohnung gefunden. Ermittlungen ergaben, dass er an den Folgen eines sexuellen Rollenspiels mit einem 67 Jahre alten Pensionisten gestorben war.

Gericht sieht keine grobe Fahrlässigkeit

Im Herbst verurteilte das Landesgericht Klagenfurt den 67-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro, konkret 200 Tagessätze à sieben Euro. 

In seinem Urteil erklärte der Richter: „Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor.“ Er verwies außerdem darauf, dass das Opfer „mit erheblicher Selbstbeteiligung“ ums Leben gekommen sei. Es gebe keine Hinweise auf einen anderen Täter. Damit blieb es bei der Einstufung als fahrlässige Tötung.

Staatsanwaltschaft bringt Fall vor das OLG Graz

Der zuvor unbescholtene Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie legte Berufung ein – wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafhöhe. Am 24. März wird das Oberlandesgericht Graz den Fall neu bewerten.

Im Zentrum steht die Frage, ob das Verhalten des Angeklagten als grob fahrlässig einzustufen ist. Ursprünglich hatte die Anklage genau das behauptet. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht.

Riskante Praktiken mit tödlichen Folgen

Die beiden Männer hatten lüber längere Zeit eine Affäre. Bei ihren Treffen probierten sie regelmäßig Praktiken aus der SM-Szene aus. Beim letzten Treffen soll der 67-Jährige seinem Partner einen Halsknebel so fest angelegt haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Danach ließ er ihn laut Urteil mit dem Gesicht nach unten auf einem Polster liegen – auf einem Bett, das zusätzlich mit einem Plastikschutz überzogen war. Der 37-Jährige erstickte

Seine Leiche wurde erst zwei Tage später von Angehörigen gefunden. Laut späteren Erkenntnissen war er bereits in einer lebensbedrohlichen Lage, als sein Sexualpartner die Wohnung verließ.

Wie geht man mit riskanten, aber einvernehmlichen Sexpraktiken um?

Für Staatsanwaltschaft war klar: „Entweder hat er es unterlassen, darauf zu achten, wie fest er zieht, oder er hat ihn einfach liegen gelassen.“ Die Verteidigung hielt dagegen, dass das Opfer noch gelebt habe, als der Angeklagte die Wohnung verließ.

Der Fall wirft auch grundsätzliche Fragen zum Umgang mit einvernehmlichen, aber riskanten Sexualpraktiken auf. Juristisch bleibt entscheidend, ob und in welchem Ausmaß der Angeklagte seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Für den 67-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Graz wird nun geprüft, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand hat oder verschärft wird.

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