HomeSzeneKärntenNach tödlichem SM-Sex: Höhere Strafe für Kärntner

Nach tödlichem SM-Sex: Höhere Strafe für Kärntner

Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil gegen einen 67-Jährigen nach einem tödlichen Unfall bei SM-Sex deutlich verschärft. Neben einer Geldstrafe wurde nun auch eine bedingte Haftstrafe verhängt.

Im Fall einer tödlich verlaufenen SM-Session in Kärnten hat das Oberlandesgericht Graz (OLG) das Urteil verschärft. Der 67-jährige Angeklagte wurde nun wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Zu der bereits verhängten Geldstrafe von 1.400 Euro kommen drei Monate bedingte Haft hinzu. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG bewertet Tat deutlich strenger

Das Landesgericht Klagenfurt hatte den Mann zuvor lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine grobe Fahrlässigkeit sah der damalige Richter nicht. Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft kam das Oberlandesgericht zu einer anderen Einschätzung. 

„Die Tat wurde rechtlich als grob fahrlässige Tötung wegen ungewöhnlicher Sorgfaltswidrigkeit qualifiziert“, so das Gericht. Damit folgte das OLG der Argumentation der Anklage, die das ursprüngliche Urteil als zu milde kritisiert hatte.

Riskante Praktik mit tödlichem Ausgang

Der Fall geht auf ein Treffen der beiden Männer im Oktober 2024 zurück. Die beiden hatten eine lockere Beziehung und experimentierten wiederholt mit Sexualpraktiken aus der SM-Szene. Dabei kam auch ein Knebel zum Einsatz.

Der Staatsanwaltschaft zufolge legte das spätere Opfer den Knebel am Tag des Vorfalls zunächst selbst an. Der Angeklagte zog daran. Kurz darauf erschlaffte der Körper des Mannes, er fiel nach vorne und blieb reglos liegen.

Ohnmächtig zurückgelassen

Dem 67-Jährigen wurde vorgeworfen, seinen Partner in dieser Situation allein gelassen zu haben. Den Ermittlungen zufolge hatte er den bewusstlosen Mann auf dem Bauch liegend zurückgelassen. Im Verfahren hatte der Angeklagte stets angegeben, dass sein Partner zu diesem Zeitpunkt noch gelebt habe.

Bereits im ersten Prozess in Klagenfurt hatte der Richter festgestellt, dass er seinen Partner in einer lebensgefährlichen Lage zurückgelassen hatte. Dennoch sah er damals keine grobe Fahrlässigkeit. „Das Opfer sei mit erheblicher Selbstbeteiligung zu Tode gekommen”, erklärte der Richter.

Opfer erstickte – Leiche später entdeckt

Der 37-Jährige erstickte schließlich. Seine Angehörigen fanden ihn zwei Tage nach dem Vorfall leblos in seiner Wohnung.

Die Staatsanwaltschaft hatte von Anfang an die Behauptung aufgestellt, der Beschuldigte habe seine Sorgfaltspflichten in gravierender Weise missachtet: „Er hat es entweder unterlassen, darauf zu achten, wie fest er zieht oder ihn einfach liegen gelassen“.

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