Die Polizei von Budapest hat eine für den 31. März geplante Demonstration anlässlich des Trans Day of Visibility untersagt. Grundlage ist ein Gesetz aus dem Jahr 2025, das es Behörden erlaubt, queere Versammlungen zum „Schutz von Minderjährigen“ zu verbieten. Bereits im Vorjahr hatte dieses Gesetz zur Absage des Budapest Pride geführt.
Kritik an systematischer Einschränkung
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) erklärte, die Entscheidung sei Teil einer breiteren Kampagne. Diese ziele darauf ab, „friedliche Versammlungen einzuschränken und abweichende Stimmen zum Schweigen zu bringen“. Die Behörden hätten im vergangenen Jahr wiederholt von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.
Dabei beruft sich die Polizei auf eine bewusst vage Formulierung im Gesetz. Demnach können Veranstaltungen untersagt werden, wenn sie als schädlich für die „körperliche, geistige oder moralische Entwicklung“ von Minderjährigen gelten. Kritiker:innen sehen darin ein gezieltes Instrument gegen queere Sichtbarkeit im öffentlichen Raum.
Politischer Kontext vor der Wahl
Das Demonstrationsverbot fällt in eine politisch angespannte Phase. Am 12. April wählt Ungarn ein neues Parlament. Umfragen zeigen ein knappes Rennen zwischen der Regierungspartei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orbán und der Oppositionspartei TISZA unter Péter Magyar.
Die Organisatoren der Trans-Demonstration haben angekündigt, juristisch gegen das Verbot vorzugehen. „Die selektive Verweigerung von Versammlungsrechten ist Teil einer umfassenderen Strategie“, erklärte Human Rights Watch. Die ungarischen Behörden hingegen halten an ihrer Linie fest und verweisen weiterhin auf den Schutz von Kindern als zentrales Argument.
Widerstand trotz Verboten
Mit den gleichen Argumenten wurden im letzten Jahr die Pride-Veranstaltungen in Budapest und der südungarischen Stadt Pécs verboten. Beide Demonstrationen fanden Dennoch fanden sie statt. – Die Budapest Pride war mit mehr als 200.000 Teilnehmenden sogar die bisher größte.
In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Verfahren ein. Anklage erhielten der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony sowie der Organisator der Pécs Pride, Géza Buzás-Hábel. Ihnen droht jeweils eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.
Im Februar 2026 wurden beide Verfahren ausgesetzt. Nun soll das ungarische Verfassungsgericht prüfen, ob das „Anti-Pride-Gesetz“ mit der ungarischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

