Ein Gericht in der ostsibirischen Stadt Chita hat die Unternehmerin Tatiana Zorina zu vier Jahren Straflager verurteilt. Das Bezirksgericht von Ingodinsky befand sie der Organisation von „Aktivitäten einer extremistischen Organisation“ für schuldig. Konkret werfen ihr die Behörden vor, in ihrem Nachtclub „Tochka“ die vermeintliche „internationale LGBT-Bewegung“ unterstützt zu haben.
Grundlage ist umstrittene Gerichtsentscheidung
Grundlage der Verurteilung ist ein Urteil des Obersten Gerichts Russlands aus dem Jahr 2023, in dem die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft wurde, obwohl es sich dabei nicht um eine klar definierte Organisation handelt. Jurist:innen warnen, dass diese unklare Kategorie willkürliche Strafverfolgung ermögliche.
Zorina wurde im Oktober 2024 nach einer Razzia in ihrem Club festgenommen. Die Ermittler argumentierten, der Club habe als sicherer Raum für LGBTI-Personen gedient und somit „extremistische Ideologie“ gefördert. Zusätzlich zur Haftstrafe verhängte das Gericht ein vierjähriges Verbot, Online-Communities zu betreiben oder Organisationen zu leiten.
Scharfe Kritik von Amnesty International
Amnesty International verurteilte das Urteil deutlich. Die Menschenrechtsorganisation sieht darin einen Missbrauch von Extremismusgesetzen zur gezielten Unterdrückung von Minderheiten. „Die Verurteilung von Tatiana Zorina zeigt, wie diese Gesetze zur offenen Verfolgung von LGBTI-Personen eingesetzt werden“, sagte Marie Struthers, Regionaldirektorin für Osteuropa und Zentralasien bei Amnesty International.
Sie betonte: „Einen Ort zu schaffen, an dem Menschen sicher sie selbst sein können, ist kein Verbrechen.“ Amnesty International fordert die sofortige Freilassung Zorinas sowie die Aufhebung entsprechender Gesetze.
Wachsende Zahl an Verfahren
Laut Angaben der Menschenrechtsorganisation wurden in Russland bis Ende 2025 mindestens 23 Strafverfahren im Zusammenhang mit LGBTI-Themen unter Extremismusvorwürfen eingeleitet. Beobachter:innen sprechen von einer systematischen Ausweitung staatlicher Maßnahmen.
Kritiker:innen sehen darin eine Entwicklung, die weit über Einzelfälle hinausgeht. Durch die breite Auslegung des Extremismusbegriffs werde ein Klima der Angst geschaffen und grundlegende Rechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zunehmend eingeschränkt.

