HomeReligionChristentumTeenager missbraucht: Ehemaliger Bischof in Frankreich zu Entschädigung verurteilt

Teenager missbraucht: Ehemaliger Bischof in Frankreich zu Entschädigung verurteilt

Ein Pariser Berufungsgericht verurteilt den früheren Weihbischof Jean-Michel di Falco zur Zahlung von rund 200.000 Euro. Der Kläger spricht von einem späten, aber wichtigen Schritt nach Jahrzehnten des Schweigens. Der Geistliche weist alle Vorwürfe zurück.

Der ehemalige französische Weihbischof Jean-Michel di Falco wurde von einem Pariser Berufungsgericht zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von rund 200.000 Euro verurteilt. Das Gericht sprach dem heute 65-jährigen Kläger Pierre-Jean Pagès die Entschädigung wegen sexueller Übergriffe in den 1970er-Jahren zu. Es bewertete das Verhalten des Geistlichen als „schuldhaft” und stellte fest, dass dadurch ein körperlicher Schaden verursacht worden sei.

Bischof beendete Beziehung mit Jugendlichem, der „nicht mehr frisch genug“ war

Da die Vorwürfe strafrechtlich bereits verjährt waren, wurde der Fall ausschließlich zivilrechtlich verhandelt. Sie beziehen sich auf die Zeit zwischen 1972 und 1975, als Di Falco Direktor des katholischen Collège Saint-Thomas d’Aquin im 6. Arrondissement von Paris war. Pagès war zu dieser Zeit minderjährig.

Pagès zeigte sich erleichtert über das Urteil. „Das ist das Ergebnis von etwas, das ich seit 2001 mit mir trage und lange verschwiegen habe“, sagte er dem französischen Radiosender France Inter. Er bezeichnete die Entscheidung als „wunderbar“, da nun „endlich eine Verurteilung ausgesprochen“ worden sei. Zugleich betonte er, dass es weitere Betroffene gebe. „Diese Verurteilung ist auch für all jene, die nicht vor Gericht gehen konnten. Für diejenigen, die geschwiegen haben, und für jene, die gestorben sind“, erklärte er.

Das Investigativmagazin Mediapart veröffentlichte außerdem handschriftliche Briefe des Bischofs, die auf eine mehrjährige Beziehung zwischen di Falco und einem anderen Jugendlichen hindeuten sollen. Der Betroffene gab an, zu Beginn der Beziehung 15 Jahre alt gewesen zu sein. Später habe Di Falco die Beziehung beendet, als er „nicht mehr frisch genug“ gewesen sei.

Zivilrechtliches Urteil als Premiere

Das Berufungsgericht kam mit seinem Urteil zu einem anderen Ergebnis als frühere Instanzen. Es sah eine ausreichende Grundlage für eine zivilrechtliche Verurteilung und sprach von einem Verhalten „sexueller Natur“, für das eine Wiedergutmachung erforderlich sei. Der Anwalt von Pagès bezeichnete die Entscheidung als „Premiere“.

Jean-Michel di Falco weist alle Vorwürfe weiterhin zurück. Über seinen Anwalt ließ er mitteilen, er sei „schockiert“ über das Urteil. Die „moralische und psychologische Unterstützung eines Waisenjungen“ werde falsch interpretiert. Zudem gebe es keine Beweise für die mehr als 50 Jahre zurückliegenden Taten. Die Verteidigung kündigte an, vor das höchste französische Gericht zu ziehen.

Der Bischof war lange Zeit öffentlich sehr präsent

Di Falco ist eine bekannte Figur in Frankreich. Er pflegte während seiner Amtszeit Kontakte zu Politiker:innen und Prominenten und war regelmäßig in den Medien präsent. Trotz einiger konservativer Positionen, etwa zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, galt er in anderen Fragen als vergleichsweise liberal.

Auch nach seinem Rückzug aus dem aktiven Kirchendienst blieb Di Falco öffentlich präsent. So leitete er 2024 die Trauerfeier für den Schauspieler Alain Delon und war bereits 2020 an der Zeremonie für den ehemaligen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing beteiligt. In den frühen 2010er-Jahren erzielte er zudem mit der von ihm gegründeten katholischen Pop-Band „Les Prêtres” landesweite Aufmerksamkeit.

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