Am Wiener Landesgericht wurde am Freitag ein aufsehenerregender Prozess um den Tod eines Barbesuchers verhandelt. Ein 41-jähriger Barkeeper und zwei weitere Männer mussten sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Dem Barkeeper wurde darüber hinaus sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person vorgeworfen. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 4. Oktober in einer bekannten Cruising-Bar.
Exzessive Nacht mit fatalen Folgen
Laut Anklage trafen die vier Männer in den frühen Morgenstunden aufeinander. Es wurde reichlich Alkohol konsumiert und später wurden im Blut des Opfers auch Substanzen wie Kokain und Poppers nachgewiesen. Der Mann verlor zunehmend die Kontrolle über seinen Körper.
Videoaufnahmen aus dem Lokal zeigen, wie sich sein Zustand dramatisch verschlechterte, so die Staatsanwältin. „Er hat angefangen zu schwitzen, am Ende konnte er gar nichts mehr“, hieß es im Prozess. Schließlich habe er „wie ein Kartoffelsack“ am Boden gelegen. Dennoch habe keiner der Anwesenden rechtzeitig Hilfe gerufen.
Schwere Vorwürfe gegen Barkeeper
Die Vorwürfe gegen den Barkeeper sind besonders belastend. „Aus dem Nichts fängt er an, ihn sexuell zu missbrauchen“, so die Staatsanwältin. Zudem soll er einen weiteren Mann in die Bar geholt und sexuelle Handlungen an diesem vorgenommen haben, während das Opfer regungslos am Boden lag.
Der Angeklagte zeigte sich geständig. „Ich war noch so in Ekstase und dachte, durch die Stimulation kann ich ihn aufwecken“, erklärte er vor Gericht. Er habe geglaubt, der Mann schlafe nur. Sorgen habe er sich eigenen Angaben zufolge nicht gemacht. Die Rettung habe er erst verständigt, als er das Lokal schließen wollte.
Rettung kam zu spät
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte, dass der Mann an einer Kombination aus Alkohol, Drogen und Medikamenten starb. Sein Blutalkoholwert lag bei 1,8 Promille. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte der Mann gerettet werden können“, erklärte der Gutachter, wäre die Rettung früher alarmiert worden. Der Notruf erfolgte jedoch erst um 8:22 Uhr, was laut Anklage deutlich zu spät war.
Der 40-Jährige wurde nach Eintreffen des Rettungsdienstes um 8:39 Uhr noch reanimiert, verstarb jedoch später im Krankenhaus. Die Staatsanwältin bezeichnete den Tod als „völlig vermeidbar und unnötig“.
Unterschiedliche Verteidigungsstrategien
Zaid Rauf, der Verteidiger des Barkeepers, betonte die Komplexität des Falls. „Gerade bei so einem hässlichen Vorwurf muss man auf die Details achten“, sagte er. Nicht jede sexuelle Handlung an einer wehrlosen Person sei automatisch strafbar. Zudem habe sich sein Mandant immer wieder um das Opfer gekümmert.
Der zweite Angeklagte, ein 53-jähriger Begleiter des Opfers, bekannte sich nicht schuldig. Er gab an, aus dem Lokal verwiesen worden zu sein. „Ich habe ihn mehrmals gefragt, ob er mitkommen will“, sagte er. Das Opfer habe jedoch abgelehnt. Auch der dritte Angeklagte bestritt eine strafbare Handlung und gab an, nur kurz im Lokal gewesen zu sein.
Urteil und weitere Details
Das Gericht sprach alle drei Angeklagten vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung frei. Die Situation sei „sehr unübersichtlich“ gewesen. Der Barkeeper wurde jedoch wegen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während des Verfahrens wurde Videomaterial gesichtet, das die Ereignisse dokumentieren soll. Es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Im Gerichtssaal waren Angehörige des Verstorbenen anwesend. Die Mutter forderte 85.000 Euro Schmerzensgeld und zeigte ein Foto ihres Sohnes.

