HomeNewsChronikNach Übergriffen auf Jugendliche auf dem Oktoberfest: Haftstrafe für Priester

Nach Übergriffen auf Jugendliche auf dem Oktoberfest: Haftstrafe für Priester

Ein Priester aus dem Bistum Freiburg ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Jugendliche zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er nach einem Oktoberfest-Besuch im Jahr 2005 die wehrlosen Opfer missbrauchte.

Das Landgericht München I hat einen katholischen Priester zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der heute 58-Jährige hatte die Taten vor Gericht eingeräumt. Laut Gericht hatte er im Jahr 2005 gemeinsam mit zwei Jugendlichen auf dem Oktoberfest in München Alkohol konsumiert und die stark betrunkenen und wehrlosen Teenager anschließend missbraucht.

Gericht sieht schweres Fehlverhalten

Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als besonders schwerwiegend. Er sei für die Opfer „Täter und Wohltäter zugleich“ gewesen, so der Richter, der dabei auf ein bestehendes Vertrauensverhältnis verwies. „Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer“, erklärte er im Urteil. Eine Bewährungsstrafe komme daher nicht infrage.

Die Verteidigung hatte zuvor für eine Bewährungsstrafe plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine deutlich höhere Strafe von vier Jahren und zehn Monaten Haft. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dieser Forderung, da es bei der Strafzumessung ausschließlich den Vorfall im Zusammenhang mit dem Oktoberfest berücksichtigte.

Weitere Vorwürfe nicht berücksichtigt

Weitere Übergriffe, die sich im Heimatort der Jugendlichen ereignet haben sollen, flossen nicht in das Urteil ein. Dort hatte der Priester über Jahre hinweg gearbeitet. Zwar räumte der Angeklagte auch diese Taten ein, doch sie konnten juristisch nicht berücksichtigt werden.

Der Grund dafür liegt laut Gericht in der damaligen Gesetzeslage. Die entsprechende Reform des Sexualstrafrechts, die den Grundsatz „Nein heißt Nein“ verankert, trat erst im Jahr 2016 in Kraft. „Die damalige Rechtslage gibt das nicht her“, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit fehlte die rechtliche Grundlage, um diese Vorwürfe strafrechtlich zu bewerten.

Mehr News