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Kroatien: Gericht bestätigt Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Familien

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Zagreb stärkt die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare. Adoptionsverfahren dürfen nicht gestoppt werden, wenn sie dem Kindeswohl dienen.

Ein bahnbrechendes Urteil wurde in Kroatien gefällt: Das Verwaltungsgericht Zagreb hat entschieden, dass Adoptionsverfahren in gleichgeschlechtlichen Familien nicht abgebrochen werden dürfen. Sie müssen stattdessen im besten Interesse des Kindes zu Ende geführt werden. Dies teilte der Verein Regenbogenfamilien mit.

Urteil hebt Entscheidungen der zuständigen Behörden auf

Laut dem Verein erging das Urteil am 11. Februar und wurde am 6. März rechtskräftig. Damit wurden Entscheidungen des kroatischen Sozialministeriums sowie des Kroatischen Instituts für Sozialarbeit aufgehoben. Im vorliegenden Fall wollte eine Frau das Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren. Solche Konstellationen sind rechtlich mit Fällen in heterosexuellen Familien vergleichbar, etwa nach einer Scheidung oder dem Tod eines Elternteils.

Das Gericht stellte fest, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, Lebenspartner vom Adoptionsverfahren auszuschließen oder laufende Verfahren zu stoppen. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffende Person bereits eine fachliche Begutachtung durchlaufen hat und im Register potenzieller Adoptiveltern eingetragen ist. Genau das war im vorliegenden Fall gegeben.

Mehrjähriger Rechtsstreit führte zur Entscheidung

In der Stellungnahme des Vereins Regenbogenfamilien heißt es: „Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Rechtsstreits, der gezeigt hat, wie Institutionen trotz früherer Gerichtsurteile die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der Praxis weiterhin einschränken.“

Laut dem Verein hätten Gerichte bereits im Jahr 2021 bestätigt, dass gleichgeschlechtliche Paare ein Recht auf eine Eignungsprüfung für Adoptiveltern haben. Im Jahr 2022 wurde diese Entscheidung rechtskräftig. „Trotzdem hat das Ministerium Adoptionen durch Verwaltungsentscheidungen weiterhin verhindert“, erklärte der Verein.

Ministerium stoppte Verfahren trotz Urteilen

In dem konkreten Fall habe das Ministerium das Verfahren ausgesetzt und eine Beschwerde zurückgewiesen. Erst nach einem langwierigen Gerichtsverfahren hob das Verwaltungsgericht diese Entscheidungen auf und ordnete eine erneute Prüfung an.

„Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden das Verfahren erneut durchführen und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts eine Entscheidung treffen müssen, ohne die Antragstellerin aufgrund ihres Status als Lebenspartnerin auszuschließen“, hieß es weiter.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass eine Ungleichbehandlung allein aufgrund der sexuellen Orientierung unzulässig ist. Zudem stellte es fest, dass Lebenspartner Ehegatten gleichzustellen sind. Auch die Eintragung in das Adoptivelternregister müsse rechtlich wirksam sein. Laut dem Verein folgt daraus, dass Anträge künftig nicht mehr allein wegen einer Lebenspartnerschaft abgelehnt werden dürfen.

Weitere Verfahren noch offen

Den Regenbogenfamilien zufolge ist dies der erste rechtskräftig abgeschlossene Fall dieser Art in Kroatien. Er betrifft die Adoption eines Kindes durch einen Partner in einer gleichgeschlechtlichen Familie. Gleichzeitig sind mehrere ähnliche Verfahren bei kroatischen Gerichten weiterhin anhängig.

„Wir erwarten, dass dieses Urteil der Praxis der administrativen Blockaden endlich ein Ende setzt und es ermöglicht, jeden Fall nach dem Wohl des Kindes zu beurteilen und nicht danach, wer die Eltern sind“, sagte Daniel Martinović vom Verein Regenbogenfamilien.

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