Im Prozess um die Tötung eines Psychologieprofessors im Jahr 1984 in Hilden bei Düsseldorf hat das Gericht das Verfahren eingestellt und den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. „Wir konnten nicht mit der nötigen Sicherheit zweifelsfrei feststellen, dass das Opfer zur Tatzeit arg- und wehrlos war“, erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Damit fehle ein zentrales Merkmal für eine Verurteilung wegen Mordes.
Fehlende Mordmerkmale entscheidend
Heimtücke ist im deutschen Strafrecht eine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes. Diese konnte das Gericht jedoch auch nach umfangreicher Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei feststellen. „Weil sich 42 Jahre nach der Tat keine Mordmerkmale rechtssicher feststellen lassen, kommt allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags infrage“, sagte Drees. Für Totschlag sei jedoch bereits 2004 die Verjährung eingetreten.
Es sei allerdings „eher unwahrscheinlich“, dass eine andere Person die Tat begangen habe. Laut Gericht hinterließ der Angeklagte „tatzeitnah“ Fingerabdrücke und DNA-Spuren am Tatort. Zudem habe er die Tat einem inzwischen verstorbenen Zeugen gegenüber später eingeräumt.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der heute 63-Jährige war in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Nach mehreren Monaten in Auslieferungs- und Untersuchungshaft ist er nun wieder auf freiem Fuß. Über seine Verteidigerin ließ er die Vorwürfe bestreiten.
Der Fall geht auf den April 1984 zurück. Damals wurde der 49-jährige Professor in seinem Wohnhaus in Hilden erstochen aufgefunden. Die Ermittler zählten 24 Messerstiche in Rücken, Nacken und Brust. Ein Kollege hatte sich Sorgen gemacht und gemeinsam mit einer Nachbarin die Wohnung betreten. Die drei Kinder des verwitweten Professors wurden damit zu Vollwaisen.
Spuren führten früh zum Verdächtigen
Der damals 21-jährige Angeklagte geriet bereits kurz nach der Tat ins Visier der Mordkommission. Sein Fingerabdruck wurde auf einem Teller in der Küche des Opfers gefunden. Jahrzehnte später ordneten die Ermittler eine DNA-Analyse an. Diese stimmte laut Untersuchungen mit Spuren an der Leiche und einem Tuch im Schlafzimmer überein.
Allerdings gab es auch weitere Spuren. „An der Leiche des Professors wurde DNA von vier verschiedenen Männern entdeckt“, erklärte die Verteidigung. Der Professor soll mehrfach männliche Sexarbeiter mit nach Hause genommen haben. Da es keine Einbruchsspuren gab, gingen die Ermittler davon aus, dass das Opfer seinen späteren Angreifer kannte und selbst hereingelassen hatte.
Die Staatsanwaltschaft will die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. „Ich habe lebenslange Haft wegen Mordes gefordert“, betonte der Staatsanwalt nach der Verhandlung. Er zeigte sich weiterhin überzeugt, dass der Angeklagte den Professor heimtückisch getötet habe. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

