HomePolitikEuropaVerstoß gegen EU-Recht: EuGH kippt Ungarns queerfeindliches „Kinderschutzgesetz“

Verstoß gegen EU-Recht: EuGH kippt Ungarns queerfeindliches „Kinderschutzgesetz“

Das höchste EU-Gericht stellt klar: Ungarns Gesetz diskriminiert queere Menschen und verletzt zentrale Grundrechte. Die Richter sehen darin eine gezielte Stigmatisierung und klare Verstöße gegen mehrere EU-Regeln.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das ungarische „Kinderschutzgesetz” für rechtswidrig erklärt. Das Urteil wurde am Dienstag in Luxemburg im Verfahren C-769/22 gefällt. Kläger waren die Europäische Kommission, unterstützt von 16 EU-Staaten – darunter Deutschland und Österreich – sowie dem Europäischen Parlament. Die Richter stellten fest, dass Ungarn mit dem Gesetz gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Es schränke die Rechte von LGBTIQ-Menschen ein und verletze grundlegende Werte der Europäischen Union.

Gericht spricht von gezielter Stigmatisierung

Die Richter:innen sehen bereits den Ansatz des Gesetzes aus dem Jahr 2021 kritisch: Der Titel stelle einen Zusammenhang mit pädophiler Kriminalität her und verstärke Vorurteile.

Das Gesetz verbietet oder beschränkt Darstellungen von Homosexualität und Transidentität in Büchern, im Fernsehen und in anderen Medien. Inhalte müssen als „Verboten für unter 18-Jährige“ gekennzeichnet werden. Filme dürfen nicht mehr zur Hauptsendezeit laufen. Werbung mit LGBTIQ*-Personen im Alltag ist untersagt.

Gesetz verletzt mehrere Grundprinzipien der EU

Der EuGH hält fest, dass diese Regeln Medien und Unternehmen behindern. Sie verletzen die Freiheit, Dienstleistungen anzubieten und zu nutzen. Das Gesetz stigmatisiert „insbesondere“ nicht heterosexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Es stellt sie allein aufgrund ihrer Identität als Gefahr für Minderjährige dar. Dieser „stigmatisierende und kränkende Charakter“ führe dazu, dass Betroffene unsichtbar gemacht würden. Dadurch werde ihre Würde verletzt.

Außerdem hat Ungarn mit diesem Gesetz gegen Datenschutzregeln verstoßen. So wurde etwa der Zugang zu sensiblen Daten aus dem Strafregister erleichtert. Dies widerspricht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Recht auf Privatsphäre. Damit verstößt das Gesetz gegen mehrere zentrale EU-Vorschriften.

Regierung verwies auf Kinderschutz

Die am letzten Sonntag abgewählte Regierung von Viktor Orbán verteidigte das Gesetz mit dem Schutz von Kindern. Sie sprach vom „Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“. Kritiker wiesen dies zurück. Sie warfen der Regierung vor, gezielt gegen queere Menschen vorzugehen und deren Sichtbarkeit einzuschränken.

Die Reaktionen auf das Urteil sind eindeutig. So erklärt die LGBTIQ+-Intergroup im Europaparlament: „Dieses Urteil schützt den Raum von LGBTIQ+-Menschen im öffentlichen Raum besser.“ Die Abgeordnete Kim van Sparrentak nennt die Entscheidung einen „großen Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit“. Auch der deutsche EU-Abgeordnete Rasmus Andresen betont: „Das ungarische Anti-LGBTI*-Gesetz steht im Widerspruch zu EU-Recht.“

Nach der Abwahl von Viktor Orbán richtet sich der Blick nun auf den designierten Regierungschef Péter Magyar. Organisationen fordern rasche Änderungen: Die LGBTIQ-Dachorganisation ILGA-Europe erklärt beispielsweise, dass Péter Magyars proeuropäische Haltung nur dann glaubwürdig sei, wenn er sie durch Taten untermauere. Damit sind vor allem die Rücknahme des Gesetzes und ein Ende der Einschränkungen für LGBTIQ-Veranstaltungen gemeint.

Werbungspot_img