Vor dem Landgericht Osnabrück hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seinen 44-jährigen, schwulen Mitbewohner getötet haben soll. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus religiös motiviertem Hass auf die sexuelle Orientierung des Opfers. Der Mann soll seine Abneigung gegenüber Homosexuellen wiederholt offen gezeigt und begründet haben.
Drohungen und religiöse Bezüge im Vorfeld
Laut Anklage kam es bereits vor der Tat zu massiven Spannungen in der gemeinsamen Wohnung. Der Angeklagte soll seine Haltung unter anderem mit Zitaten aus der Bibel untermauert haben. So soll er sich auf das 3. Buch Mose berufen und erklärt haben: „Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Gräuel.“ Zudem soll er gegenüber dem späteren Opfer und dessen Ex-Partner gesagt haben: „Ich werde euch säubern.“
Das spätere Opfer wandte sich einen Tag vor der Tat an die Polizei. Dort berichtete er von Drohungen und Beleidigungen. Laut Gerichtsunterlagen soll der Angeklagte sogar angekündigt haben, das Blut des Mannes trinken zu wollen. Eine Polizistin bestätigte vor Gericht, dass es bereits einen Einsatz gegeben habe. Dennoch wurde der Angeklagte nicht nach Waffen durchsucht.
Eskalation in der gemeinsamen Wohnung
Die Tat ereignete sich im November 2025 in der gemeinsamen Wohnung der beiden Männer. Laut Staatsanwaltschaft eskalierte die Situation wenige Tage nach dem Einzug des Opfers. Der Angeklagte soll seinen Mitbewohner mit Messern bedroht und dazu gezwungen haben, sich bei ihm zu entschuldigen. Diese Szene soll er sogar mit dem Handy gefilmt haben.
Kurz darauf soll er zugestochen haben. Nach Angaben des Gerichts trafen mehrere Messerstiche den 44-Jährigen im Oberkörper. Das Opfer wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht, wo es schließlich an den Folgen der Attacke starb. Anschließend wählte der Angeklagte selbst den Notruf und gab an, er habe aus Notwehr gehandelt.
Zweifel an der Notwehr-Version
Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Darstellung. Sie geht davon aus, dass der Angriff gezielt erfolgte. Ein Polizeibeamter schilderte vor Gericht seinen Eindruck vom Tatort: „Ich fand ihn bemerkenswert, schon fast auffallend ruhig angesichts der Situation.“ Der Angeklagte habe keine sichtbare emotionale Reaktion gezeigt.
Zudem soll der Mann bereits zuvor gewalttätig geworden sein. So steht auch eine Anklage wegen Körperverletzung im Raum. Ein Handwerker hatte ihn angezeigt, da er von ihm attackiert worden sein soll. Dabei habe der Mann mehrere Prellungen erlitten.
Mehrere Vorfälle vor der Tat bekannt
Den Angaben der Ermittler zufolge kam es bereits Tage vor dem tödlichen Angriff zu wiederholten Konflikten. Die Polizei führte Gefährderansprachen durch und forderte die beiden Männer auf, Abstand zueinander zu halten. Für den Angeklagten hatte dies jedoch zunächst keine Konsequenzen.
Beim Prozessauftakt schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er erschien unter anderem mit einem Gebetsschal im Gerichtssaal. Welche religiösen Hintergründe die Ermittler konkret vermuten, hat das Gericht bislang nicht öffentlich bekannt gegeben.
Prozess läuft noch mehrere Verhandlungstage
Das Verfahren am Landgericht Osnabrück ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Insgesamt sind noch sechs Termine geplant. Unter anderem will das Gericht weitere Zeugen hören und die genauen Abläufe der Tat rekonstruieren.
Ein Urteil wird frühestens für den 25. Juni erwartet. Sollte das Gericht den Angeklagten wegen Mordes verurteilen, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

