Am Dienstag wurden vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) mehrere junge Männer und Jugendliche wegen schwerer Raubtaten gegen homosexuelle und bisexuelle Männer verurteilt. Die fünf Angeklagten im Alter zwischen 16 und 20 Jahren erhielten teils mehrjährige Haftstrafen.
In zwei Fällen setzte das Gericht die Strafen zur Bewährung aus. Ein 20-Jähriger wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Beschuldigter wurde verwarnt. Ein 19-Jähriger muss für drei Jahre und acht Monate in Haft.
Täter nutzten Dating-Apps gezielt aus
Die Täter legten in Dating-Apps falsche Profile an und täuschten schwulen oder bisexuellen Männern Interesse an schnellem Sex vor. Mit diesen verabredeten sie sich an abgelegenen Orten. Dort griffen sie ihre Opfer in wechselnden Zusammensetzungen an. Sie beleidigten sie queerfeindlich, schlugen sie, beraubten sie und erniedrigten sie. Die Täter filmten die Übergriffe wiederholt.
Ein Opfer wurde bei den Angriffen so schwer verletzt, dass sein Gesicht zertrümmert wurde. Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte. „Der wird nicht wieder. Da ist alles kaputtgegangen, was kaputtgehen konnte“, sagte er. Selbst Freund:innen hätten den Mann danach nicht mehr erkannt.
Zudem hätten die Täter ihre Opfer gezielt verhöhnt. So bezeichneten sie einen Mann als „Schwuchtel“ und zwangen ihn zu tanzen. „Es wird mir nie in den Kopf gehen, warum man so etwas auch noch filmt“, erklärte der Richter.
Deutliche Warnungen an die Angeklagten
Der Richter richtete klare Warnungen an die bereits mehrfach auffälligen Angeklagten. „Hier muss jetzt Schluss sein. Wenn jetzt noch etwas dazukommt, werden wir davon ausgehen, dass Sie sich nicht bewährt haben“, sagte er zu einem 16-Jährigen, der zur Tatzeit 15 Jahre alt war.
Einem 19-Jährigen, der mit den Taten gegen eine laufende Bewährung aus einer früheren Verurteilung verstieß, gab er mit auf den Weg: „Meine inständige Hoffnung ist, dass es kein drittes Mal geben wird.“ Die Täter hätten geglaubt, mit ihren Handlungen „etwas Gutes“ zu tun. Tatsächlich handele es sich jedoch um schwere Straftaten.
Kein politischer Hintergrund festgestellt
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten fand die Verhandlung größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Eltern durften teilnehmen.
Vor dem Gerichtssaal zeigten sich einige der Verurteilten äußerlich unbeeindruckt. Nach der Urteilsverkündung begrüßten Angehörige und Freund:innen sie überschwänglich, nachdem einige von ihnen zuvor mehrere Wochen in Untersuchungshaft gesessen hatten.

