HomePolitikInlandNach "Waltraud": Gerichtsgutachten wird Pflicht für Geschlechtsangleichung

Nach „Waltraud“: Gerichtsgutachten wird Pflicht für Geschlechtsangleichung

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Richtlinien für Geschlechtsanpassungen verschärft. Künftig ist ein gerichtliches Gutachten erforderlich, was direkte Folgen für Betroffene hat.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister künftig strengere Voraussetzungen notwendig sind. Eine bloße Erklärung oder ein einfaches fachärztliches Attest reichen nicht mehr aus. Das Höchstgericht verlangt stattdessen eine medizinische Diagnose, die von Gerichtsgutachter erstellt wird.

Neue Hürden für Personenstandsänderungen

Ausgangspunkt der Entscheidung ist ein Fall aus Wien, der großes Aufsehen erregt hat. Ein damals 60-jähriger Mann hatte im Jahr 2022 beantragt, seinen Geschlechtseintrag auf „weiblich” zu ändern – laut Medienberichten, um eine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen zu können. Anfang 2023 wurde die Änderung im Personenstandsregister durchgeführt.

Dadurch konnte die Person auch früher in Pension gehen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekämpfte diese Eintragung deshalb gerichtlich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte dazu fest, dass eine im Register eingetragene Frau rechtlich auch als solche zu behandeln ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Eintragung nicht den tatsächlichen Umständen entspricht.

Gericht verlangt qualifizierte Gutachten

Parallel dazu lief ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dieser präzisierte nun die Voraussetzungen für künftige Eintragungen. Laut Erkenntnis ist eine medizinische Diagnose erforderlich, um eine Änderung zu begründen. Diese muss durch entsprechend qualifizierte gerichtliche Sachverständige erfolgen.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass weder eine reine Selbsterklärung noch ein einfaches Attest die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine körperliche Angleichung ist weiterhin keine Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung.

Diese Entscheidung hat gravierende Folgen, die über den Einzelfall hinausreichen. Für trans Menschen wird das Verfahren zur amtlichen Geschlechtsanpassung nun aufwendiger. Da nun ein Gerichtsgutachten erforderlich ist, steigen sowohl der zeitliche Aufwand als auch die Kosten.

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