Weil sie schwule Männer angegriffen hatten, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) in der vergangenen Woche fünf Angeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig prüfen, ob das Urteil Bestand hat. Laut Angaben des Gerichts haben zwei Jugendliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.
Jugendliche sollen Opfer über Dating-Apps angelockt haben
Zum Zeitpunkt der Taten waren die Angeklagten zwischen 15 und 20 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, schwule Männer gezielt über Dating-Apps kontaktiert zu haben. Dazu sollen sie Fake-Profile angelegt und ihren späteren Opfern romantisches oder sexuelles Interesse vorgetäuscht haben.
Anschließend sollen sie die Männer an abgelegene Orte in Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland sowie nach Frankfurt (Oder) gelockt und dort geschlagen, beraubt und schwulenfeindlich beleidigt haben. Dort sollen sie ihre Opfer geschlagen, beraubt und schwulenfeindlich beleidigt haben. Laut Angaben aus dem Prozess wurden einige Taten auch gefilmt.
Gericht verhängte Haft- und Bewährungsstrafen
Das Landgericht verurteilte die Jugendlichen wegen besonders schweren Raubes. Zwei Angeklagte erhielten mehrjährige Haftstrafen. In zwei weiteren Fällen setzte das Gericht die Strafen zur Bewährung aus. Einer der Angeklagten wurde verwarnt.
Ein 19-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Laut Gericht hatte er durch die neuen Straftaten gegen eine laufende Bewährungsauflage aus einer früheren Verurteilung verstoßen. Ein 20-jähriger Mitangeklagter wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Angeklagte gestanden die Taten vor Gericht
Während des Prozesses hatten die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Die Richter werteten die Überfälle als gezielte Angriffe auf homosexuelle Männer. Die Opfer seien bewusst ausgesucht und in Fallen gelockt worden.
Mit der eingelegten Revision wird sich nun der Bundesgerichtshof in Leipzig beschäftigen. Das höchste deutsche Strafgericht überprüft dabei, ob das Verfahren und die Anwendung des Rechts fehlerfrei waren. In der Regel findet keine neue Beweisaufnahme statt.

