Polen erkennt gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, ab sofort an. Innenminister Marcin Kierwiński schrieb am Freitag auf dem Portal X (früher Twitter), dass er eine entsprechende Verordnung unterschrieben habe: „Gerichtsurteile werden stets ausgeführt.“ Hintergrund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Obersten Verwaltungsgerichts Polens (NSA).
Auslöser war der Fall eines gleichgeschlechtlichen Paares, das 2018 in Deutschland geheiratet hatte. Einer der Männer besitzt die polnische Staatsbürgerschaft. Die polnischen Behörden weigerten sich zunächst, die deutsche Heiratsurkunde in das polnische Personenstandsregister einzutragen. Das Paar zog daraufhin vor Gericht.
EuGH stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare
Im November 2025 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Polen eine in Deutschland geschlossene Ehe anerkennen muss. Laut dem Urteil kann ein EU-Mitgliedstaat eine solche Ehe anerkennen, ohne die gleichgeschlechtliche Ehe gleichzeitig in das eigene nationale Recht einzuführen.
Im März dieses Jahres verpflichtete das Oberste Verwaltungsgericht die Behörden schließlich dazu, die deutsche Heiratsurkunde des Paares in das polnische Register einzutragen. Damit wurde erstmals die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Polen gerichtlich durchgesetzt.
Tusk entschuldigt sich öffentlich für die Politik der letzten Jahre
Vor einer Kabinettssitzung am Dienstag erklärte bereits Ministerpräsident Donald Tusk, der Staat habe Betroffene „über viele, viele Jahre“ im Stich gelassen. „Es geht um die Würde des Menschen, um das Recht auf Glück und um gleiche Behandlung durch den Staat“, sagte der Regierungschef.
„Ich möchte mich bei allen entschuldigen, die sich über viele Jahre hinweg zurückgewiesen und gedemütigt gefühlt haben“, erklärte Tusk. Derzeit gebe es in Polen keine gesetzlichen Regelungen, die gleichgeschlechtlichen Paaren denselben rechtlichen Schutz wie verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren garantieren.
Das Digitalministerium hatte zuvor bereits vorgeschlagen, die bisherigen Kategorien „Ehemann“ und „Ehefrau“ im Personenstandsregister durch geschlechtsneutrale Begriffe wie „erste Eheperson“ und „zweite Eheperson“ zu ersetzen.
Streit über weitere LGBTIQ+-Rechte
Zwar verfügt Tusks Regierungskoalition über eine Mehrheit im Parlament, doch konservative Kräfte innerhalb des Bündnisses stehen einer Ausweitung der Rechte für Angehörige sexueller Minderheiten kritisch gegenüber. Zudem gilt das Veto des nationalkonservativen Präsidenten Karol Nawrocki als wahrscheinlich.
Deshalb betonte Tusk ausdrücklich, dass die Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen „in keiner Weise ein Weg zur Möglichkeit der Adoption“ sei.
Kritik daran kam von polnischen LGBTIQ+-Organisationen. Karolina Gierdal von der Organisation Lambda Warszawa sagte dem öffentlich-rechtlichen Sender TVP, die queere Community werde erneut als Bedrohung dargestellt. Gleichzeitig wachsen bereits heute Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien in Polen auf, deren rechtlicher Schutz durch die aktuelle Lage eingeschränkt bleibt.
Stadt Warschau kündigt eigene Schritte an
Unabhängig von den Plänen der nationalen Regierung kündigte der Bürgermeister von Warschau, Rafał Trzaskowski, bereits vor einigen Tagen an, dass die Hauptstadt in den kommenden Tagen gleichgeschlechtliche Ehen in das Register eintragen werde, sofern Gerichte deren Anerkennung angeordnet haben.
Darüber hinaus wolle Warschau auch Anträge weiterer polnischer Staatsbürger prüfen, die ihre im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen registrieren lassen möchten. Trzaskowski erklärte, dies solle „innerhalb der bestehenden technischen Möglichkeiten“ erfolgen.
Tusk löst damit ein Wahlversprechen ein – zumindest ein bisschen
Zuletzt hatten mehr als hundert Nichtregierungsorganisationen die polnische Regierung aufgefordert, die Urteile des EuGH und des NSA umzusetzen. Sie verwiesen darauf, dass die Regierung von Donald Tusk 2023 mit dem Versprechen angetreten sei, Rechtsstaatlichkeit und europäische Standards in Polen wieder zu stärken.
Derzeit haben 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Alle EU-Länder müssen innerhalb der Union geschlossene Ehen rechtlich anerkennen.

