HomeNewsChronikKinderpornografie: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Berliner Dragqueen

Kinderpornografie: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Berliner Dragqueen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine ehemalige Dragqueen erhoben. Dem Beschuldigten wird der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.

In Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Mario O. erhoben. Er hatte es als Dragqueen zu großer lokaler Berühmtheit gebracht. Laut der Anklage soll der 46-Jährige in seiner Wohnung verschiedene elektronische Datenträger mit mutmaßlich strafbaren Inhalten aufbewahrt haben. Die Behörde spricht von kinder- und jugendpornografischem Material.

Nun muss das Amtsgericht Tiergarten entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Der Beschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen begannen nach Hinweis aus den USA

Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft eine Meldung der US-amerikanischen Kinderschutzorganisation NCMEC. Diese arbeitet weltweit mit Behörden zusammen und meldet verdächtige Online-Aktivitäten im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige.

Die Hinweise standen demnach im Zusammenhang mit einer im Internet verwendeten IP-Adresse. In weiterer Folge durchsuchten Ermittler die Wohnung des Beschuldigten in Berlin. Dabei sollen die entsprechenden Datenträger sichergestellt worden sein.

Weitere Details zum Umfang der Ermittlungen oder zur Auswertung der Dateien nannte die Staatsanwaltschaft bisher nicht.

Rückzug aus der Öffentlichkeit bereits angekündigt

Der Tatverdächtige hatte sich bereits im Herbst 2025 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. In einem Beitrag auf Instagram erklärte er damals, dass er „erst einmal nicht auftreten“ werde. Als Gründe nannte er ein Suchtproblem sowie strafrechtliche Ermittlungen wegen eines „mutmaßlichen Onlinevergehens“.

Den konkreten Vorwurf erwähnte er zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Sein Management erklärte auf Anfrage, man könne „im laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen“.

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