HomeFamilieEhe und PartnerschaftPolnisches Parlament beschließt Lebenspartnerschaften – Präsident kündigt Veto an

Polnisches Parlament beschließt Lebenspartnerschaften – Präsident kündigt Veto an

Das polnische Parlament hat ein Gesetz zur Einführung eingetragener Partnerschaften verabschiedet. Der konservative Präsident Karol Nawrocki hat bereits angekündigt, seine Unterschrift zu verweigern.

In der polnischen Hauptstadt Warschau wurde ein Gesetz zur Einführung eingetragener Partnerschaften mit deutlicher Mehrheit angenommen. Im Sejm stimmten 230 Abgeordnete für den Entwurf, 198 stimmten dagegen und eine Person enthielt sich. Die Reform zählt zu den zentralen Vorhaben der Mitte-Links-Koalition von Ministerpräsident Donald Tusk, die sie bei ihrem Amtsantritt angekündigt hatte.

Neue Rechte für Paare – auch, wenn sie gleichgeschlechtlich sind

Das neue Gesetz ermöglicht es zwei volljährigen Personen, einen Partnerschaftsvertrag vor einem Notar abzuschließen. Danach können die Partner ihren Güterstand festlegen und Vereinbarungen über gegenseitige Unterhaltspflichten treffen. Außerdem haben sie das Recht, eine gemeinsame Wohnung zu nutzen, medizinische Informationen über den Partner oder die Partnerin einzusehen und in bestimmten Angelegenheiten als bevollmächtigte Person zu handeln. 

Die Regelung bleibt jedoch hinter den Rechten einer Ehe zurück. So sind beispielsweise gemeinsame Adoptionen nicht vorgesehen. Ministerpräsident Donald Tusk bezeichnete das Gesetz als „nicht radikal“, betonte jedoch, dass es „das Leben vieler Menschen einfacher“ mache. Laut einer aktuellen Ipsos-Umfrage unterstützen 62 Prozent der Befragten die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

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Ehe bleibt in der Verfassung als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert

In der polnischen Verfassung ist die Ehe seit 1997 ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau verankert. Daran möchte und kann die derzeitige polnische Regierung auch nichts ändern. Eine vollständige Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare würden lediglich 31 Prozent der Bevölkerung unterstützen.

Gleichzeitig hat sich die Rechtslage zuletzt in einem anderen Bereich verändert. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wies der polnische Innenminister die Standesämter an, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.

Widerstand von Präsident und PiS

Die geplante Lebenspartnerschaft soll heterosexuellen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen. Dies stößt bei der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS auf heftigen Widerstand.

Präsident Karol Nawrocki, der dem politischen Lager der PiS zugerechnet wird, kündigte unmittelbar nach der Abstimmung an, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. „Ich bin Hüter der Verfassung. In der Verfassung steht ausdrücklich, dass die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist“, erklärte Nawrocki. Seiner Ansicht nach dürfe keine gesetzliche Alternative zur Ehe geschaffen werden.

Theoretisch könnte das Parlament ein Veto des Präsidenten überstimmen. Dafür wäre jedoch eine Drei-Fünftel-Mehrheit erforderlich, die das Regierungslager derzeit nicht erreicht. Die Koalition von Donald Tusk verfügt im Sejm lediglich über rund 54 Prozent der Sitze.

Polen gehört zu den letzten EU-Ausnahmen

Polen gehört derzeit zusammen mit Bulgarien, Rumänien und der Slowakei zu den wenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die weder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet noch eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt haben.

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