HomePolitikEuropaPride-Verbot: Verfahren gegen Budapester Bürgermeister und Veranstalter der Pécs Pride eingestellt

Pride-Verbot: Verfahren gegen Budapester Bürgermeister und Veranstalter der Pécs Pride eingestellt

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Folgen für Ungarns Umgang mit Pride-Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony und den Pride-Organisator Géza Buzás Habel eingestellt.

In Ungarn hat die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony im Zusammenhang mit der Pride-Parade 2025 fallengelassen. Auch das Verfahren gegen Géza Buzás Habel, den Organisator der Pécs Pride, wurde eingestellt. 

Laut der Behörde ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April ausschlaggebend für diese Entscheidung. Demnach stellen die in den Anklagen beschriebenen Handlungen keinen Straftatbestand mehr dar.

EuGH-Urteil verändert rechtliche Grundlage

Das Verfahren gegen Karácsony wurde eingeleitet, nachdem er die Pride-Parade in Budapest trotz eines staatlichen Verbots hatte stattfinden lassen. Die damalige Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán hatte Pride-Veranstaltungen untersagt und sich dabei auf die von ihr beschlossene und seit 2021 in Kraft befindliche Anti-LGBTIQ+-Gesetzgebung berufen, die später weiter verschärft wurde.

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Karácsony, Co-Vorsitzender der Grünenpartei Párbeszéd – Zöldek und langjähriger politischer Gegner Orbáns, erklärte die Demonstration kurzerhand zu einer städtischen Veranstaltung. Die Parade fand daraufhin trotz des Verbots statt. Nach Angaben der Organisator:innen beteiligten sich mehr als 200.000 Menschen. Damit erreichte die Veranstaltung eine Rekordbeteiligung.

Rekordteilnahme trotz Verbots

Während der Demonstration betonte Karácsony: „Weder Freiheit noch Liebe können in Budapest verboten werden.“ Wenige Monate später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn, da er die Veranstaltung organisiert hatte.

Auch der Lehrer Géza Buzás Habel geriet ins Visier der Behörden. Er hatte im Oktober 2025 in Pécs ebenfalls eine Pride-Veranstaltung organisiert. Um das bestehende Verbot zu umgehen, meldete er offiziell eine Demonstration gegen die „Überzüchtung von Rehen und Hirschen” an. Die Kundgebung wurde genehmigt und zahlreiche Pride-Teilnehmer schlossen sich anschließend dem Protest an. Im Februar wurde gegen Habel Anklage erhoben.

Verfahren wurden zunächst ausgesetzt

Im März wurden beide Verfahren ausgesetzt und dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dabei sollte geklärt werden, ob das generelle Verbot von Pride-Veranstaltungen mit der ungarischen Verfassung vereinbar ist.

Eine entscheidende Wendung brachte schließlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April. Das Gericht stellte fest, dass die ungarischen Anti-LGBTIQ+-Regelungen gegen EU-Grundfreiheiten verstoßen und grundlegende europäische Werte wie Gleichbehandlung und Minderheitenschutz verletzen. In ihrer aktuellen Erklärung verwies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf diese Entscheidung und erklärte, die vorgeworfenen Handlungen seien rechtlich nicht mehr strafbar.

Neue Regierung hält sich bei Pride-Frage zurück

Nach dem Regierungswechsel wird Ungarn inzwischen von dem konservativen und proeuropäischen Ministerpräsidenten Péter Magyar geführt. Er beendete die 16-jährige Regierungszeit Orbáns und hat sich wiederholt für Gleichberechtigung und Versammlungsfreiheit ausgesprochen.

Eine ausdrückliche Unterstützung der Pride-Bewegung blieb jedoch bislang aus. Auch konkrete Schritte zur Abschaffung der unter Orbán eingeführten Anti-LGBTIQ+-Gesetze hat die neue Regierung bisher nicht angekündigt. Die Vorbereitungen für die nächste Pride-Parade laufen dennoch bereits. Die Veranstaltung in Budapest ist für den 27. Juni geplant. Berichten zufolge will die Polizei die Demonstration diesmal genehmigen.

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