Gleichgeschlechtliche Paare werden im Sozialversicherungsrecht besser gestellt. Das hat der Ministerrat heute beschlossen.
Künftig hat jemand, der mit einem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebt, das Recht, sich mitversichern zu lassen – unabhängig davon, ob man verwandt oder verheiratet ist. Diese Regelung ist für schwule und lesbische Paare – genauso wie für unverheiratete Hetero-Paare – oft eine Erleichterung ihrer Situation.
„Unabhängig eines in Ausarbeitung befindlichen Lebenspartnerschaftsgesetzes, ist ein solcher durch den SPÖ-Minister Alois Stöger initiierten Schritt ein weiterer und wichtiger in Richtung Gleichstellung und Gleichberechtigung“, freut sich Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der Initiative „Sozialdemokratie und Homosexualität“ (SoHo).