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Ab heute gilt in Schweden ein neues Gesetz für trans Menschen

Im Jahr 1972 hat Schweden als erstes Land der Welt ein Transsexuellengesetz verabschiedet. Heute wird es durch ein modernes Selbstbestimmungsrecht abgelöst.

Ab heute gilt in Schweden bei der amtlichen Änderung des Geschlechts das Selbstbestimmungsprinzip. War beim Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1972 noch ein aufwändiges Gutachten notwendig, das „Geschlechtsdysphorie“ diagnostiziert, um sein Geschlecht am Meldeamt anzupassen, geht nun alles deutlich einfacher.

Nun reicht eine einfache Bestätigung eines Arztes oder eine Ärztin, um sein Geschlecht amtlich anpassen zu lassen

So reicht ab heute eine einfache Bestätigung eines Arztes, dass das rechtliche Geschlecht derzeit und in „absehbarer Zukunft“ nicht mit der gefühlten Geschlechtsidentität übereinstimmt. Die Altersgrenze wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Bei Minderjährigen stellen die Erziehungsberechtigten den Antrag, die betroffene Person muss schriftlich zustimmen. 

Auch die medizinische Anpassung des Geschlechts ist in Schweden ab heute einfacher: Bis jetzt war dazu eine Genehmigung des nationalen Gesundheits- und Wohlfahrtsamtes notwendig. Diese entfällt nun. Das Mindestalter von 23 Jahren für die Entfernung von Hoden oder Eierstöcken bleibt bestehen, sofern keine außergewöhnlichen Gründe vorliegen. 

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Dem Gesetz gingen heftige Debatten quer durch die Parteigrenzen voraus

Die neuen Regelungen gelten für alle schwedischen Staatsbürger:innen und für alle Personen, die in Schweden registriert und dort eine Bürgernummer haben. Beschlossen wurden sie Mitte April 2024 von einer großen Mehrheit im Stockholmer Reichstag – auch, wenn die Grenzen zwischen Befürworter:innen und Gegner:innen teils quer durch die Parteien gingen.

Schweden ist damit das letzte nordische Land, das die rechtliche Geschlechtsanpassung vereinfacht. In Norwegen können Bürger:innen seit 2016 ab dem Alter von sechs Jahren ihr Geschlecht im Melderegister mit dem Ausfüllen eines Formulars ändern lassen, bis zum 16. Lebensjahr muss mindestens ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Schweden ist das letzte nordische Land mit einem modernen Selbstbestimmungsrecht

In Dänemark wurde 2014 ein Gesetz eingeführt, mit dem das amtliche Geschlecht auf Basis der Selbstidentifizierung geändert werden kann. Wer sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, kann ab dem Tag des 18. Geburtstags eine neue persönliche Identitätsnummer zugewiesen bekommen. Dazu sind eine schriftliche Erklärung und eine sechsmonatige Wartezeit nötig.

Finnland hat im April 2023 ein neues Gesetz eingeführt, das den juristischen und den medizinischen Prozess der Geschlechtsanpassung voneinander trennt. Auch in Finnland kann man ab dem 18. Geburtstag eine Änderung des amtlichen Geschlechts beantragen. Das vorher geltende Gesetz sah eine menschenrechtswidrige Zwangssterilisation vor.

Island hat wiederum 2019 ein Gesetz über die Änderung des eingetragenen Geschlechts verabschiedet: Ab dem 15. Geburtstag hat man das Recht, selbständig und ohne Gerichtsverfahren sein rechtliches Geschlecht zu ändern. Zuvor müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.

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